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Wissen für Deine Gründung

Ratgeber: Förderung, Businessplan und Gründen aus dem Leistungsbezug

Verständliche Anleitungen zu AVGS, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Businessplan - aus der täglichen Praxis im 1:1-Gründungscoaching, ohne Behördensprache.

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AVGS-Gründer-Turbo: In 100 Tagen vom ALG-Bezug zum ersten Umsatz

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Förderung & Anträge

AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Voraussetzungen, Ablauf und wie Du Anträge sauber vorbereitest.

Förderung & Anträge

Aufhebungsvertrag, Kündigung, Sperrzeit: Was das für Deinen Gründungszuschuss bedeutet

Kündigst Du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von 12 Wochen. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt dann um mindestens ein Viertel, und während der Sperrzeit wird kein Gründungszuschuss gezahlt (§ 93 Abs. 3 SGB III). Wer kündigt, um zu gründen, bekommt laut Bundesagentur in der Regel gar keine Förderung. Ein Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund löst dagegen keine Sperrzeit aus.

11 Min. Lesezeit

Förderung & Anträge

150 Tage Restanspruch: So rechnest Du Deine Frist für den Gründungszuschuss aus

Für den Gründungszuschuss brauchst Du am Tag, an dem Du Deine Selbstständigkeit aufnimmst, noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. So rechnest Du: Anspruchsdauer laut Bescheid minus bereits bezogene Tage minus 150. Das Ergebnis ist die Zahl der Tage, die Du höchstens noch ALG I beziehen kannst. Plane davon rückwärts mindestens 4 Monate Vorbereitung ein.

10 Min. Lesezeit

Förderung & Anträge

Gründungszuschuss abgelehnt: Gründe, Widerspruch und nächste Schritte

Wenn Dein Gründungszuschuss abgelehnt wurde, kannst Du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen. Prüfe die Begründung, beantrage Akteneinsicht und behalte Deinen Restanspruch im Blick.

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Förderung & Anträge

AVGS beantragen für Deine Gründung: Antrag, Formulierungen und Gespräch Schritt für Schritt

Den AVGS für ein Gründungscoaching beantragst Du schriftlich bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Beantragen können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und, über das Jobcenter, Menschen im Grundsicherungsgeld. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung: Es gibt keinen Anspruch, aber eine Pflicht zur begründeten Entscheidung. Beschreib Deine Idee in drei Sätzen, nenne konkret, wobei Du Unterstützung brauchst, und bitte um einen schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung zahlst Du für das Coaching in der Regel nichts.

12 Min. Lesezeit

Förderung & Anträge

Krankenversicherung mit Gründungszuschuss: Reichen die 300 Euro noch?

Für die Krankenversicherung mit Gründungszuschuss reichen die 300 € in Phase 1 meistens nicht. Der Grund: Der Teil des Zuschusses in Höhe Deines Arbeitslosengeldes ist beitragspflichtig, nur die 300 € sind es nicht (§ 240 Abs. 2 SGB V). Liegt Dein Arbeitslosengeld je nach Familie über etwa 1.400 bis 1.500 €, kostet die Kranken- und Pflegeversicherung in Phase 1 schon mehr als 300 €, auch ohne Gewinn. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 257 bis 286 € im Monat. Plane die Differenz aus eigener Tasche ein.

11 Min. Lesezeit

Businessplan & Zahlen

Vom Geschäftsmodell zum tragfähigen Businessplan mit Finanzplanung, die Agentur für Arbeit und Jobcenter nachvollziehen können.

Businessplan & Zahlen

Fachkundige Stellungnahme: Wer sie ausstellt, was geprüft wird und was sie kostet

Die fachkundige Stellungnahme, oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, bestätigt der Agentur für Arbeit, dass Deine Gründung voraussichtlich tragfähig ist. Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss (§ 93 Abs. 2 SGB III). Ausstellen dürfen insbesondere IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände und Banken, außerdem Steuerberatung und auf Gründung spezialisierte Unternehmensberatung. Die Kosten trägst Du selbst, die IHK Karlsruhe etwa verlangt 120 €. Im AVGS-Gründungscoaching bei uns ist die Stellungnahme enthalten. Geprüft wird auf einem Vordruck der Bundesagentur, vor allem: Sind Deine Zahlen realistisch, und reicht das Einkommen zum Leben?

11 Min. Lesezeit

Businessplan & Zahlen

Finanzplan für den Gründungszuschuss: Beispielrechnung mit und ohne Zuschuss

Der Finanzplan für den Gründungszuschuss besteht aus vier Teilen: Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau für drei Jahre und Liquiditätsplan, das erste Jahr monatlich. Der Gründungszuschuss gehört nicht in den Umsatz, sondern als Privateinlage in den Liquiditätsplan. Rechne zwei Szenarien: mit und ohne Zuschuss. Die fachkundige Stelle will sehen, dass Deine Gründung spätestens ab dem zweiten Jahr ohne Förderung trägt. Das Szenario ohne Zuschuss zeigt Dir, wie viel Reserve Du brauchst, falls er abgelehnt wird.

12 Min. Lesezeit

Businessplan & Zahlen

Businessplan für die Arbeitsagentur: Aufbau, Beispiele und worauf die Prüfer achten

Der Businessplan für die Arbeitsagentur beschreibt Dein Gründungsvorhaben und belegt mit Zahlen, dass es tragfähig ist. Er ist die wichtigste Unterlage für den Gründungszuschuss. Gelesen wird er von der fachkundigen Stelle, die die Tragfähigkeit bescheinigt, und von Deiner Agentur für Arbeit. Pflicht sind laut Bundesagentur eine Beschreibung des Vorhabens, Dein Lebenslauf, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Eine feste Seitenzahl gibt es nicht. Entscheidend ist, dass jede Behauptung belegt ist und die Zahlen zum Text passen.

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Gründen aus dem Leistungsbezug

Selbstständigkeit mit ALG I, Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) oder drohender Arbeitslosigkeit - Regeln, Pflichten und Chancen.

Gründen aus dem Leistungsbezug

Arbeitslos selbstständig machen: die richtige Reihenfolge in 7 Schritten

Wer sich arbeitslos selbstständig machen will, hält diese Reihenfolge ein: melden, Frist ausrechnen, Förderweg klären, AVGS beantragen, Businessplan und Finanzplan erstellen, fachkundige Stellungnahme einholen und Förderung beantragen, erst dann starten und das Gewerbe zum abgestimmten Termin anmelden. Plane rund 4 bis 5 Monate ein.

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Gründen aus dem Leistungsbezug

Gekündigt – und jetzt? Die ersten 30 Tage, wenn Du gründen willst

Nach einer Kündigung musst Du Dich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden, wenn bis zum letzten Arbeitstag weniger als 3 Monate liegen. Sonst spätestens 3 Monate vor dem Ende. Willst Du die Kündigung anfechten, hast Du 3 Wochen für die Klage. Arbeitslos melden musst Du Dich spätestens am ersten Tag ohne Job. Wenn Du gründen willst: Nutze die Kündigungsfrist zur Vorbereitung, denn in dieser Zeit verbrauchst Du noch keinen Tag Deines Arbeitslosengeldes. Gewerbe, Aufträge und lange Verträge kommen erst später.

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Gründen aus dem Leistungsbezug

Nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld: 15-Stunden-Grenze, Freibetrag, Meldepflicht

Du darfst Dich mit Arbeitslosengeld I nebenberuflich selbstständig machen, solange Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und für Vermittlung verfügbar bleibst (§ 138 SGB III). Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur für Arbeit. Von Deinen Einnahmen werden pauschal 30 % als Betriebsausgaben abgezogen. Was danach über 165 € im Monat liegt, wird auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet (§ 155 SGB III). Willst Du später hauptberuflich mit Gründungszuschuss starten, stellst Du den Antrag, bevor Du auf 15 Stunden oder mehr gehst.

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Gründen aus dem Leistungsbezug

Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit

Ja, Du kannst Dich mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) selbstständig machen. Solange Dein Gewinn Deinen Bedarf nicht deckt, zahlt das Jobcenter weiter. Angerechnet wird der Gewinn, nicht der Umsatz, nach Abzug von 100 € und einem Freibetrag von bis zu 348 € (mit Kind bis zu 378 €). Zusätzlich kann das Jobcenter Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate und Zuschüsse bis 5.000 € für Anschaffungen zahlen. Den Antrag stellst Du vor dem Start. Seit dem 1. Juli 2026 prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr, ob Deine Selbstständigkeit trägt.

13 Min. Lesezeit

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