Förderung & Anträge
Aufhebungsvertrag, Kündigung, Sperrzeit: Was das für Deinen Gründungszuschuss bedeutet
Kündigst Du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von 12 Wochen. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt dann um mindestens ein Viertel, und während der Sperrzeit wird kein Gründungszuschuss gezahlt (§ 93 Abs. 3 SGB III). Wer kündigt, um zu gründen, bekommt laut Bundesagentur in der Regel gar keine Förderung. Ein Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund löst dagegen keine Sperrzeit aus.
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