Förderung & Anträge

AVGS beantragen: So gehst Du Schritt für Schritt vor

8 Min. Lesezeit Aktualisiert am 28. August 2026

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das wichtigste Instrument, um ein Gründungscoaching fördern zu lassen. Wird er bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für ein Coaching bei einem zugelassenen Träger - in der Regel vollständig.

Einen Anspruch im Sinne eines Automatismus gibt es nicht: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Deshalb entscheidet vor allem, wie klar Du Dein Ziel, Deinen Bedarf und den Nutzen des Coachings beschreiben kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AVGS ist eine Ermessensleistung - die Entscheidung liegt immer bei der zuständigen Stelle.
  • Zuständig ist Deine Ansprechperson (Arbeitsvermittlung bzw. Fallmanagement), nicht der Coach.
  • Ein konkretes Ziel plus benannte Coaching-Themen erhöhen die Nachvollziehbarkeit deutlich.
  • Der Gutschein ist zeitlich befristet und auf ein Maßnahmeziel bezogen - Fristen im Blick behalten.

Was der AVGS genau fördert

Der AVGS nach § 45 SGB III kann Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung finanzieren. Für Gründungsinteressierte ist die Variante relevant, die auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit zielt: ein persönliches Coaching, in dem Geschäftsmodell, Positionierung, Marktanalyse, Preise, Finanzplanung und Kundengewinnung erarbeitet werden.

Ausgegeben wird der Gutschein für einen bestimmten Zeitraum und ein bestimmtes Maßnahmeziel. Eingelöst werden kann er nur bei Trägern, die nach AZAV zugelassen sind.

Voraussetzungen, die typischerweise geprüft werden

  • Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. beziehst Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld).
  • Du bist bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter gemeldet und hast eine Ansprechperson.
  • Es gibt ein erkennbares Gründungsvorhaben - keine fertige Firma, aber eine Idee mit Richtung.
  • Das Coaching ist geeignet, Deine Beschäftigungsaufnahme zu unterstützen.

Die genaue Auslegung unterscheidet sich je nach Standort und Sachbearbeitung. Deshalb lohnt sich eine gute Vorbereitung des Gesprächs.

AVGS beantragen: der Ablauf in sechs Schritten

  1. 1. Vorhaben schärfen

    Formuliere in drei bis fünf Sätzen, was Du anbieten willst, für wen und warum das zu Dir passt. Das ist die Grundlage jedes Gesprächs.

  2. 2. Coaching-Bedarf benennen

    Notiere konkret, wobei Du Unterstützung brauchst - zum Beispiel Preiskalkulation, Finanzplan, Zielgruppendefinition oder Akquise.

  3. 3. Termin vereinbaren

    Bitte Deine Ansprechperson um einen Termin und nenne als Thema ausdrücklich die Prüfung eines AVGS für ein Gründungscoaching.

  4. 4. Gespräch führen

    Beschreibe Ziel, Bedarf und geplanten Zeitraum. Zeige, dass Du selbst aktiv bist und das Coaching ein Baustein - kein Ersatz für Eigenleistung - ist.

  5. 5. Gutschein prüfen

    Nach Bewilligung prüfst Du Maßnahmeziel, Stundenumfang und Gültigkeitszeitraum. Diese drei Angaben bestimmen die Planung Deines Coachings.

  6. 6. Beim Träger einlösen

    Der zugelassene Träger übernimmt die Anmeldung der Maßnahme. Danach startet das Coaching innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins.

Formulierungen, die im Gespräch helfen

  • "Ich plane eine selbstständige Tätigkeit als … und möchte prüfen, ob ein AVGS für ein Gründungscoaching möglich ist."
  • "Konkret brauche ich Unterstützung bei Finanzplanung, Preiskalkulation und Kundengewinnung."
  • "Ziel ist eine tragfähige Selbstständigkeit, mit der ich meinen Lebensunterhalt dauerhaft sichere."
  • "Ich habe einen zugelassenen Anbieter gefunden und kann den Coaching-Inhalt konkret beschreiben."

Häufige Stolperfallen

  • Nur "Beratung" verlangen, ohne Ziel und Themen zu benennen - das wirkt beliebig.
  • Den Gutschein zu spät einlösen und die Gültigkeit verstreichen lassen.
  • Erwarten, dass der Coach den AVGS beantragt - beantragen musst Du selbst.
  • Die Gründung als Notlösung darstellen statt als geplanten, tragfähigen Weg.

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