Wenn Du Arbeitslosengeld I erhältst und Dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kann der Gründungszuschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.
Zu den regulären Voraussetzungen gehört unter anderem, dass Du bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Gesetzliche Ausnahmen können gelten.
Außerdem ist ein tragfähiges Gründungskonzept erforderlich.
Im Gründungscoaching arbeiten wir gemeinsam an Deinem Businessplan, Deiner Finanzplanung und den wirtschaftlichen Grundlagen Deines Vorhabens.
Die Förderentscheidung liegt ausschließlich bei der Agentur für Arbeit.