Gründen aus dem Leistungsbezug
Arbeitslos selbstständig machen: die richtige Reihenfolge in 7 Schritten
Du hast Deinen Job verloren oder weißt, dass es bald so weit ist. Und irgendwo im Kopf ist da diese Idee, die Du schon lange mit Dir herumträgst. Jetzt stellt sich die Frage: Kannst Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen – und wie fängst Du an?
Die gute Nachricht: Ja, das geht, und der Staat kann Dich dabei unterstützen. Die weniger bequeme Nachricht: Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit kommt es stark auf die Reihenfolge an. Wer einen Schritt zu früh macht, kann eine Förderung verspielen, bevor er überhaupt einen Antrag gestellt hat. Dieser Ratgeber zeigt Dir, was zuerst kommt, was danach und was Du auf keinen Fall zu früh tun solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Reihenfolge entscheidet: Förderung beantragen kommt vor der Gewerbeanmeldung, nicht danach.
- Mit ALG I ist der Gründungszuschuss möglich, wenn bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen.
- Mit Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) ist das Einstiegsgeld der passende Weg.
- Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen – die Entscheidung liegt immer bei der zuständigen Stelle.
- Ein AVGS kann Dir ein kostenfreies Gründungscoaching für Businessplan und Finanzplanung ermöglichen.
Kann man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?
Ja. Arbeitslosigkeit ist kein Hindernis für eine Gründung, sondern für viele der Anlass, eine Idee endlich umzusetzen. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen Gründungen sogar gezielt, weil eine tragfähige Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet.
Entscheidend ist, dass Du den Weg geordnet gehst. Denn anders als bei einer Gründung aus einer festen Stelle hängt bei Dir zusätzlich eine Förderung an Fristen und Voraussetzungen. Wer sie kennt, gründet entspannter.
Die richtige Reihenfolge in 7 Schritten
1. Rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden
Sobald Du von Deiner Kündigung weißt, meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses. Erfährst Du kurzfristiger davon, hast Du dafür drei Tage Zeit. Arbeitslos meldest Du Dich spätestens am ersten Tag ohne Job.
Das klingt nach Formalie, ist aber die Grundlage für alles Weitere: Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I gibt es keinen Gründungszuschuss. Und wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit, die Deinen Anspruch verkürzt.
2. Deinen Restanspruch ausrechnen
Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass Du am Tag Deiner Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I hast. Diese Zahl ist die wichtigste in Deiner ganzen Planung. Frag bei der Agentur nach, wie lange Dein Anspruch insgesamt läuft, und rechne rückwärts.
Ein Beispiel: Du hast 12 Monate Anspruch, also 360 Tage, und bist seit dem 1. November arbeitslos. Damit am Gründungstag noch 150 Tage übrig sind, darfst Du höchstens 210 Tage verbrauchen. Deine Selbstständigkeit muss also etwa bis Ende Mai starten. Ziehst Du davon rund acht Wochen für Businessplan und Unterlagen plus einen Puffer für die Bearbeitung ab, solltest Du spätestens im Februar oder März mit der Vorbereitung beginnen.
3. Den passenden Förderweg klären
Welche Förderung für Dich infrage kommt, hängt nicht von Deiner Wahl ab, sondern von Deinem Leistungsbezug. Beziehst Du ALG I, ist der Gründungszuschuss der Weg. Beziehst Du Grundsicherungsgeld, ist es das Einstiegsgeld. Beide kannst Du mit einem AVGS für ein Gründungscoaching verbinden. Die Übersicht unten zeigt die Unterschiede.
4. Einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger bezahlen – in der Regel vollständig. Darin erarbeitest Du Businessplan, Finanzplanung und Positionierung nicht allein, sondern begleitet. Wie Du den Gutschein beantragst, erklärt der Ratgeber AVGS beantragen.
5. Businessplan und Finanzplan erstellen
Für die Förderung musst Du zeigen, dass Deine Gründung tragfähig ist, also dass sie Dich auf Dauer ernähren kann. Das belegst Du mit einem Businessplan samt Finanzplan: Kapitalbedarf, Umsatzplanung, Liquidität und Rentabilität. Rechne ehrlich und plane so, dass Dein Vorhaben auch ohne Zuschuss tragen würde. Genau das überzeugt die Prüfer am meisten. Was hineingehört, liest Du im Ratgeber Businessplan für die Arbeitsagentur.
6. Fachkundige Stellungnahme einholen und Förderung beantragen
Beim Gründungszuschuss muss eine fachkundige Stelle – zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder Bank – die Tragfähigkeit Deines Vorhabens bestätigen. Mit dieser Stellungnahme, dem Businessplan und Deinem Lebenslauf stellst Du den Antrag. Wichtig: Beantrage die Förderung, bevor Du Deine Selbstständigkeit aufnimmst. Wie das beim Gründungszuschuss genau läuft, erfährst Du auf der Seite Gründungszuschuss beantragen, für das Einstiegsgeld unter Einstiegsgeld beantragen.
7. Gewerbe anmelden und die ersten Pflichten erledigen
Erst jetzt meldest Du Dein Gewerbe an – oder, falls Du freiberuflich arbeitest, meldest Dich direkt beim Finanzamt. Der Tag Deiner Gründung ist der Stichtag für Deinen Restanspruch, deshalb stimmst Du ihn mit der Agentur ab. Danach kommen der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Deine Krankenversicherung und die Entscheidung über die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die Du innerhalb von drei Monaten nach dem Start beantragen musst.
Welcher Förderweg zu Dir passt
| ALG I | Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) | |
|---|---|---|
| Förderung | Gründungszuschuss | Einstiegsgeld |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Höhe | Dein ALG I plus 300 € im Monat für 6 Monate, danach möglich: 9 Monate je 300 € | Zuschlag zum Grundsicherungsgeld, bei Alleinstehenden oft rund 280 € im Monat |
| Dauer | bis zu 15 Monate | bis zu 24 Monate |
| Wichtigste Voraussetzung | mindestens 150 Tage Restanspruch am Gründungstag, hauptberufliche Selbstständigkeit | Aussicht, dass die Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit überwindet |
| Rechtsanspruch | nein, Ermessen | nein, Ermessen |
| Coaching | AVGS möglich | AVGS möglich |
Mehr zu Deiner Ausgangslage findest Du auf den Seiten Ich beziehe ALG I, Ich beziehe Grundsicherungsgeld und Ich bin bald arbeitslos.
Was Du auf keinen Fall zu früh tun solltest
- Das Gewerbe anmelden, bevor die Förderung beantragt ist. Wer schon selbstständig ist, ist nicht mehr arbeitslos – und damit fällt die Grundlage für den Gründungszuschuss weg.
- Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne die Folgen zu prüfen. Eine Sperrzeit verkürzt Deinen Anspruch und kann Dich unter die 150 Tage drücken. Wer einen Job nur aufgibt, um mit kurzem ALG-Bezug an den Zuschuss zu kommen, riskiert außerdem eine Ablehnung.
- Große Anschaffungen tätigen oder Verträge für Büro und Leasing abschließen, bevor Deine Finanzplanung steht.
- Den Businessplan als reine Pflichtübung fürs Amt schreiben. Er ist Dein wichtigstes Werkzeug, um selbst zu sehen, ob sich Deine Idee trägt.
Darfst Du vorher nebenbei testen?
Ja, in Grenzen. Während Du ALG I beziehst, darfst Du weniger als 15 Stunden pro Woche nebenbei selbstständig arbeiten. Das musst Du der Agentur melden, und Einkommen über einem Freibetrag von 165 € im Monat wird angerechnet. So kannst Du zum Beispiel erste Kundengespräche führen oder ein Angebot testen, bevor Du hauptberuflich startest. Kläre das aber vorher mit Deiner Ansprechperson ab.
Aus meiner Praxis
„Wir beantragen in der Praxis fast immer zuerst den AVGS für das Coaching, weil die Agentur darauf eher reagiert. Und ich ermutige jeden, schon während des Coachings den Markt kennenzulernen und erste Angebote zu testen. Selbstständigkeit beginnt nicht erst mit der Gewerbeanmeldung – sie beginnt mit einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Idee.“
Häufige Stolperfallen
- Den Restanspruch nicht kennen und zu spät mit der Vorbereitung beginnen.
- Mit dem Zuschuss rechnen, als wäre er sicher. Er ist eine Ermessensleistung – plane so, dass Deine Gründung auch ohne ihn funktioniert.
- Die 300 € aus dem Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt einplanen. Sie sind für Deine Sozialversicherung gedacht und reichen oft nicht einmal für die Krankenversicherung.
- Unvollständige Unterlagen einreichen. Fehlende Nachweise verzögern die Bearbeitung und kosten Zeit, die Du bei tickender Frist nicht hast.
Wie viele Tage hast Du noch?
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Häufige Fragen
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.
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