Gründen aus dem Leistungsbezug
Arbeitslos selbstständig machen: die richtige Reihenfolge in 7 Schritten

Das Wichtigste in Kürze
- Antrag vor dem Start: Wer die Selbstständigkeit aufnimmt, bevor die Förderung beantragt ist, bekommt sie nicht (§ 324 SGB III). Die Gewerbeanmeldung allein zählt laut Bundesagentur noch nicht als Start, die ersten Aufträge schon.
- 150 Tage Restanspruch am Gründungstag: Bei 12 Monaten Anspruch bleiben Dir höchstens 7 Monate Arbeitslosengeld bis zur Grenze.
- Kein Rechtsanspruch: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen. Die Behörde muss ihre Entscheidung aber begründen.
- Coaching ist meist kostenfrei: Mit einem bewilligten AVGS zahlst Du für das Gründungscoaching in der Regel nichts.
- Eigenkündigung kann alles kippen: Eine Sperrzeit kostet bei 12 Monaten Anspruch 90 Tage und verzögert den Zuschuss um 12 Wochen.
- Nach der Gründung zahlst Du selbst: Kranken- und Pflegeversicherung 2026 mindestens rund 257 bis 286 € im Monat, in Phase 1 auch auf den Arbeitslosengeld-Anteil des Zuschusses.
Du hast Deinen Job verloren oder verlierst ihn bald, und da ist diese Idee, die sich schon länger meldet. Kann man sich arbeitslos selbstständig machen? Ja, und Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern es sogar. Aber nur, wenn Du die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst. Einen Auftrag zu früh angenommen, eine Frist verpasst, ein Aufhebungsvertrag zu schnell unterschrieben, und die Förderung ist weg. In diesem Artikel bekommst Du die Reihenfolge, einen Zeitplan an einem durchgehenden Beispiel und zu jedem Schritt den Ratgeber, der ihn im Detail erklärt.
Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Markus, 46, 14 Jahre Servicetechniker, zuletzt Teamleiter, betriebsbedingt gekündigt. Er bezieht seit dem 1. Oktober 2026 Arbeitslosengeld I und hat 360 Tage Anspruch. Er will sich mit der Wartung von Heizungsanlagen für private Hausbesitzer selbstständig machen. Markus begegnet Dir auch in den Ratgebern zur Frist, zum AVGS und zur Krankenversicherung, immer mit denselben Zahlen.
Kann man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?
Ja. Aus dem Arbeitslosengeld I fördert die Agentur für Arbeit die Gründung mit dem Gründungszuschuss (§ 93 SGB III). Aus dem Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen (§ 16b SGB II). In beiden Fällen kann ein Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt werden (§ 45 SGB III). Eine Gründung ist damit kein Notausgang, sondern ein Weg in Arbeit, den das Gesetz ausdrücklich vorsieht.
- Begriff erklärt
Ermessensleistung
Eine Leistung, auf die kein Anspruch besteht. Die Behörde entscheidet im Einzelfall, muss dabei aber den Zweck des Gesetzes beachten und ihre Entscheidung begründen (§ 39 SGB I). Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen.
Welcher Förderweg passt zu Dir?
Welcher Förderweg zu Dir passt, entscheidet allein Dein Leistungsbezug, nicht Deine Wahl. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, geht über die Agentur für Arbeit. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, geht über das Jobcenter.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: der Vergleich
Förderung
- Arbeitslosengeld I
- Gründungszuschuss
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- Einstiegsgeld
Zuständig
- Arbeitslosengeld I
- Agentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- Jobcenter
Höhe
- Arbeitslosengeld I
- Phase 1: Arbeitslosengeld + 300 € für 6 Monate; Phase 2: 300 € für bis zu 9 Monate
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- Zuschlag zum Grundsicherungsgeld, für Alleinstehende oft rund 280 € im Monat
Dauer
- Arbeitslosengeld I
- bis 15 Monate
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- bis 24 Monate
Wichtigste Voraussetzung
- Arbeitslosengeld I
- mindestens 150 Tage Restanspruch am Gründungstag, hauptberuflich ab 15 Stunden pro Woche, fachkundige Stellungnahme
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- Aussicht, dass die Selbstständigkeit Deine Hilfebedürftigkeit überwindet
Zuschüsse für Anschaffungen
- Arbeitslosengeld I
- nein
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- möglich, bis 5.000 € (§ 16c SGB II)
Rechtsanspruch
- Arbeitslosengeld I
- nein, Ermessen
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- nein, Ermessen
Gründungscoaching
- Arbeitslosengeld I
- über AVGS möglich
- Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
- über AVGS möglich
Rechtsgrundlagen: §§ 93, 94 SGB III, §§ 16b, 16c SGB II. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Jobcenter prüfen seitdem wieder vorrangig die Vermittlung in eine Stelle. Mehr dazu im Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.
Wo stehst Du gerade?
Was trifft auf Dich zu?
Die richtige Reihenfolge in 7 Schritten
Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und zu jedem gibt es einen Ratgeber, der ihn im Detail erklärt.
Die richtige Reihenfolge in 7 Schritten
- 1
Rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden
1 TagArbeitsuchend meldest Du Dich spätestens 3 Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III). Arbeitslos meldest Du Dich spätestens am ersten Tag ohne Job (§ 141 SGB III). Sprich Deinen Gründungswunsch schon im ersten Gespräch an. Ausführlich: Gekündigt – und jetzt? Die ersten 30 Tage.
- 2
Deinen Restanspruch ausrechnen
15 Min.Am Gründungstag brauchst Du noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld. Rechne Anspruchsdauer minus 150 und plane von dort rückwärts. Ausführlich: 150 Tage Restanspruch.
- 3
Den passenden Förderweg klären
1 TerminArbeitslosengeld I führt zum Gründungszuschuss, Grundsicherungsgeld zum Einstiegsgeld. Hast Du einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder denkst über eine Eigenkündigung nach, lies vorher Sperrzeit und Gründungszuschuss.
- 4
Einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen
2 bis 4 Wochen bis zum GutscheinSchriftlich, mit Rechtsgrundlage § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, am besten vor Deinem nächsten Termin. Mit Mustertext und Antworten auf typische Einwände: AVGS beantragen.
- 5
Businessplan und Finanzplan erstellen
bis 8 Wochen im CoachingBeschreibung des Vorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität für 3 Jahre und Liquidität, einmal mit und einmal ohne Zuschuss. Ausführlich: Businessplan für die Arbeitsagentur und Finanzplan mit und ohne Zuschuss.
- 6
Fachkundige Stellungnahme einholen und Förderung beantragen
1 bis 3 WochenEine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit, dann stellst Du den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, immer vor dem Start. Ausführlich: Fachkundige Stellungnahme. Und wenn die Agentur Nein sagt: Gründungszuschuss abgelehnt.
- 7
Gewerbe anmelden und die ersten Pflichten erledigen
1 bis 2 TageGewerbeamt oder, als Freiberufler, Finanzamt. Trag als Beginn den mit der Agentur abgestimmten Gründungstag ein und reiche die Eingangsbestätigung nach, falls sie beim Antrag noch fehlt. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Krankenkasse informieren, freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten beantragen. Was die Absicherung kostet: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss.
Wie viel Zeit hast Du? Markus' Fahrplan
Markus hat 360 Tage Anspruch. Davon muss er 150 Tage übrig haben, wenn er gründet. Ihm bleiben also 210 Tage, rund 7 Monate. Sein spätester Gründungstag ist der 1. Mai 2027. Weil Behörden nicht auf ihn warten, plant er einen Monat Puffer ein und gründet am 1. April 2027.
- Begriff erklärt
Restanspruch
Die Zahl der Tage Arbeitslosengeld I, die Dir noch zustehen: Anspruchsdauer laut Bescheid minus bereits bezogene Tage minus Minderungen, etwa durch eine Sperrzeit (§ 148 SGB III). Für den Gründungszuschuss müssen am Tag der Gründung mindestens 150 Tage übrig sein (§ 93 Abs. 2 SGB III).
Markus' Frist in vier Zahlen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)
360 Tage
Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)
- spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest
1. Mai 2027
spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest
- geplanter Gründungstag mit einem Monat Puffer
1. April 2027
geplanter Gründungstag mit einem Monat Puffer
- Restanspruch am geplanten Gründungstag
180 Tage
Restanspruch am geplanten Gründungstag
Markus' Weg von der Arbeitslosigkeit zur Gründung
- Schritt 1
1. Oktober 2026
Beginn Arbeitslosengeld I, 360 Tage Anspruch
- Schritte 2 und 3
November 2026
Frist ausgerechnet, Förderweg Gründungszuschuss geklärt
- Hier entscheidet sich die Frist
7. Dezember 2026
AVGS-Antrag per E-Mail an die Vermittlungsfachkraft
- Schritt 4
17. Dezember 2026
Gespräch bei der Agentur, Gutschein kurz danach im Online-Postfach
- Schritt 5
ab 7. Januar 2027
8 Wochen AVGS-Gründungscoaching: Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplan
- Schritt 6
bis 4. März 2027
Fachkundige Stellungnahme
- Schritt 6
bis 11. März 2027
Antrag auf Gründungszuschuss
- Schritt 7
1. April 2027
Gründung, Gewerbe angemeldet
- Puffer
1. Mai 2027
Spätester Gründungstag, Restanspruch genau 150 Tage
Von Markus' 7 Monaten Spielraum bleiben ihm nur rund 11 Wochen, um den ersten Schritt Richtung AVGS zu gehen. Wartet er bis Februar, wird es knapp. Den kompletten Rückwärts-Fahrplan zeigt der Ratgeber 150 Tage Restanspruch. Rechne Deine eigene Frist hier aus:
Rechne Deinen spätesten Gründungstag aus
Dein spätester Gründungstag: 01.05.2027
Du kannst bis dahin noch 210 Tage Arbeitslosengeld beziehen.
Empfohlener Gründungstag mit Puffer: 01.04.2027
AVGS-Gespräch bis
17.12.2026
Coaching-Start
07.01.2027
Stellungnahme bis
04.03.2027
Antrag bis
11.03.2027
Unverbindliche Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Restanspruch, den Dir Deine Agentur für Arbeit nennt. Unterbrechungen des Bezugs (z. B. Krankheit über 6 Wochen, Zwischenbeschäftigung) verschieben das Datum.
Unsicher? → Kostenloser Förder-CheckDie Beispiele aus unseren Ratgebern
Jeder Schritt hat seine eigenen Fallstricke. Deshalb zeigen unsere Ratgeber sie an unterschiedlichen Menschen in unterschiedlichen Situationen. Finde die Situation, die Deiner am nächsten kommt:
Wer in welchem Ratgeber gründet
Sandra, 41, kaufmännische Angestellte
- Situation
- gekündigt zum 31.01.2027, noch in der Kündigungsfrist
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- warum die Kündigungsfrist Deine wertvollste Vorbereitungszeit ist
- Ratgeber
- Gekündigt – und jetzt?
Jens, 44, IT-Systembetreuer
- Situation
- Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- was eine Sperrzeit an Tagen und Euro kostet
- Ratgeber
- Sperrzeit und Gründungszuschuss
Markus, 46, Servicetechniker
- Situation
- Arbeitslosengeld I seit 01.10.2026, 360 Tage
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- Frist ausrechnen, AVGS beantragen, Krankenversicherung planen
Markus, anderes Szenario
- Situation
- Antrag abgelehnt: „gut vermittelbar“
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- wann sich ein Widerspruch lohnt und was Plan B ist
- Ratgeber
- Gründungszuschuss abgelehnt
Nicole, 44, Bürokauffrau
- Situation
- will ihre Idee erst nebenbei testen
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- 15-Stunden-Grenze und was vom Nebenverdienst bleibt
Thomas, 51, Haustechniker
- Situation
- Hausmeisterservice, 1.600 € Arbeitslosengeld
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- Businessplan-Text und Finanzplan mit und ohne Zuschuss
Katrin, 47, Sachbearbeiterin
- Situation
- virtuelle Assistenz für Handwerksbetriebe
- Was Du an ihrem Beispiel siehst
- was die fachkundige Stelle prüft und ob das Einkommen zum Leben reicht
- Ratgeber
- Fachkundige Stellungnahme
Alle Personen sind fiktive Beispiele mit realistischen Zahlen, Stand 2026.
Was Du auf keinen Fall zu früh tun solltest
Die meisten Förderungen gehen nicht an der Idee verloren, sondern an einem Schritt zur falschen Zeit. Diese fünf Dinge solltest Du erst tun, wenn die Reihenfolge es erlaubt:
Zu früh und was es kostet
Aufträge annehmen, Rechnungen schreiben oder mit 15 Stunden und mehr pro Woche nach außen vorbereiten, bevor die Förderung beantragt ist
- Was passiert
- Die Selbstständigkeit gilt als aufgenommen, ein späterer Antrag ist zu spät (§ 324 SGB III). Die Gewerbeanmeldung allein reicht dafür nicht, sie ist nur ein vorbereitender Schritt (Fachliche Weisungen 93.33)
- Mehr dazu
- Gründungszuschuss beantragen
Selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben ohne wichtigen Grund
- Was passiert
- in der Regel 12 Wochen Sperrzeit, Anspruch um ein Viertel kürzer; wer kündigt, um zu gründen, bekommt laut Bundesagentur in der Regel keine Förderung
- Mehr dazu
- Sperrzeit und Gründungszuschuss
Nebenbei auf 15 Stunden oder mehr gehen, bevor der Antrag gestellt ist
- Was passiert
- Du bist nicht mehr arbeitslos, Arbeitslosengeld und Zuschuss sind gefährdet
Große Anschaffungen, Miet- oder Leasingverträge vor dem fertigen Finanzplan
- Was passiert
- Fixkosten, bevor Du weißt, ob Dein Plan sie trägt
- Mehr dazu
- Finanzplan mit und ohne Zuschuss
Mit der Vorbereitung erst kurz vor Fristende beginnen
- Was passiert
- AVGS, Coaching, Stellungnahme und Antrag brauchen zusammen rund 15 Wochen plus Puffer
- Mehr dazu
- 150 Tage Restanspruch
Darfst Du vorher nebenbei testen?
Ja. Mit Arbeitslosengeld I darfst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen, solange Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und für die Vermittlung verfügbar bleibst (§ 138 SGB III). Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur. Von Deinen Einnahmen zieht die Agentur pauschal 30 % als Betriebsausgaben ab, dann einen Freibetrag von 165 € (§ 155 SGB III). Bis 235,71 € Einnahmen im Monat wird deshalb meist nichts angerechnet, darüber bleibt von jedem zusätzlichen Euro wenig übrig.
Was kommt nach der Gründung auf Dich zu?
Nach der Gründung übernimmt niemand mehr Deine Sozialversicherung. Drei Dinge solltest Du vor dem ersten Arbeitstag geklärt haben:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Als hauptberuflich Selbstständige oder Selbstständiger zahlst Du allein, 2026 mindestens rund 257 bis 286 € im Monat. In Phase 1 ist auch der Arbeitslosengeld-Anteil des Gründungszuschusses beitragspflichtig, nur die 300 € nicht (§ 240 Abs. 2 SGB V). Die Pauschale reicht deshalb oft nicht. Rechnung und Rechner: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss.
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Dein Sicherheitsnetz, falls es nicht trägt. 2026 kostet sie im Gründungsjahr und im Folgejahr 51,42 € im Monat. Den Antrag musst Du innerhalb von 3 Monaten nach dem Start stellen (§ 28a SGB III).
- Steuern: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER und eine Rücklage für die erste Steuerzahlung. Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei.
Häufige Stolperfallen
- Restanspruch unbekannt: Wer seine Frist nicht kennt, fängt zu spät an. Erst rechnen, dann planen.
- Zuschuss als sicher eingeplant: Rechne Deinen Finanzplan auch ohne Zuschuss. Phase 2 nur als Bonus.
- Die 300 € als Lebensunterhalt verplant: Sie sind für die soziale Absicherung gedacht und reichen dafür oft nicht einmal.
- Gründung als Notlösung begründet: „Ich finde sowieso nichts mehr“ überzeugt keine Sachbearbeitung. Sprich über Dein Können und Deine Kunden.
- Unterlagen unvollständig: Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und die Stellungnahme gehören zusammen.
- Begriff erklärt
Fachkundige Stellungnahme
Die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass Deine Gründung voraussichtlich tragfähig ist, auf dem Vordruck der Bundesagentur (BA GZ 04). Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss. Ausstellen dürfen insbesondere Kammern, Fachverbände und Banken, außerdem Steuerberatung und auf Gründung spezialisierte Beratung. Im AVGS-Gründungscoaching bei uns ist sie ohne Zusatzkosten enthalten.
Checkliste: Dein Weg in die Selbstständigkeit
Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest
- Arbeitsuchend und arbeitslos gemeldet, Gründungswunsch in der Akte vermerkt
- Restanspruch und spätesten Gründungstag ausgerechnet, einen Monat Puffer eingeplant
- Förderweg geklärt: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
- Keine Eigenkündigung und kein Aufhebungsvertrag ohne vorherige Prüfung
- AVGS schriftlich beantragt, Gutschein geprüft und eingelöst
- Businessplan und Finanzplan mit und ohne Zuschuss fertig
- Fachkundige Stellungnahme liegt vor
- Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld vor dem Start gestellt
- Nebentätigkeit, falls vorhanden, gemeldet und unter 15 Stunden
- Krankenkasse, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und freiwillige Arbeitslosenversicherung im Kalender

Sina Riegel, Gründungscoachin
Aus meiner Praxis
„Besonders aufregend ist für mich bis heute der Moment, in dem ein Coachee sein Gewerbe anmeldet. Dann wird es ernst. Aus Ideen, Gesprächen, Zahlen und Planungen wird plötzlich Realität. Damit dieser Moment ein guter wird, achte ich auf eine Sache mehr als auf alles andere: die Reihenfolge. Erst die Fristen, dann der Förderweg, dann der Plan, dann der Antrag, und ganz am Ende das Gewerbe. Wer das einhält, muss nicht schneller sein als andere. Und noch etwas sage ich allen: Die Gewerbeanmeldung ist nicht das Ziel. Sie ist der Anfang.“
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Häufige Fragen
Quellen
- § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung
- § 141 SGB III – Arbeitslosmeldung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
- § 159 SGB III – Sperrzeit
- § 45 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit
- § 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen
- § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
- § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 39 SGB I – Ermessensleistungen
- § 37 SGB II – Antragserfordernis
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
- Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für Selbstständigkeit
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss
Weiterlesen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.
Kostenfreies Erstgespräch
Du hast die Idee - wir machen sie förderfähig.
Erzähl uns kurz, wo du stehst. Im kostenfreien Erstgespräch bekommst du eine klare Einschätzung zu AVGS-Gründungscoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
