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Gründen aus dem Leistungsbezug

Arbeitslos selbstständig machen: die richtige Reihenfolge in 7 Schritten

13 Min. Lesezeit Aktualisiert am 14. Oktober 2026Stand: Oktober 2026Von Sina Riegel
Hell eingerichteter Schreibtisch mit offenem Laptop, ausgedrucktem Dokument, Notizbuch mit sieben nummerierten Punkten, Brille, Bleistift und Kaffeetasse; an der Wand ein Kalender mit einem markierten Termin
Sieben Schritte, vier bis fünf Monate: Wer die Reihenfolge einhält, verschenkt keinen Förderanspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag vor dem Start: Wer die Selbstständigkeit aufnimmt, bevor die Förderung beantragt ist, bekommt sie nicht (§ 324 SGB III). Die Gewerbeanmeldung allein zählt laut Bundesagentur noch nicht als Start, die ersten Aufträge schon.
  • 150 Tage Restanspruch am Gründungstag: Bei 12 Monaten Anspruch bleiben Dir höchstens 7 Monate Arbeitslosengeld bis zur Grenze.
  • Kein Rechtsanspruch: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen. Die Behörde muss ihre Entscheidung aber begründen.
  • Coaching ist meist kostenfrei: Mit einem bewilligten AVGS zahlst Du für das Gründungscoaching in der Regel nichts.
  • Eigenkündigung kann alles kippen: Eine Sperrzeit kostet bei 12 Monaten Anspruch 90 Tage und verzögert den Zuschuss um 12 Wochen.
  • Nach der Gründung zahlst Du selbst: Kranken- und Pflegeversicherung 2026 mindestens rund 257 bis 286 € im Monat, in Phase 1 auch auf den Arbeitslosengeld-Anteil des Zuschusses.

Du hast Deinen Job verloren oder verlierst ihn bald, und da ist diese Idee, die sich schon länger meldet. Kann man sich arbeitslos selbstständig machen? Ja, und Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern es sogar. Aber nur, wenn Du die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst. Einen Auftrag zu früh angenommen, eine Frist verpasst, ein Aufhebungsvertrag zu schnell unterschrieben, und die Förderung ist weg. In diesem Artikel bekommst Du die Reihenfolge, einen Zeitplan an einem durchgehenden Beispiel und zu jedem Schritt den Ratgeber, der ihn im Detail erklärt.

Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Markus, 46, 14 Jahre Servicetechniker, zuletzt Teamleiter, betriebsbedingt gekündigt. Er bezieht seit dem 1. Oktober 2026 Arbeitslosengeld I und hat 360 Tage Anspruch. Er will sich mit der Wartung von Heizungsanlagen für private Hausbesitzer selbstständig machen. Markus begegnet Dir auch in den Ratgebern zur Frist, zum AVGS und zur Krankenversicherung, immer mit denselben Zahlen.

Kann man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?

Ja. Aus dem Arbeitslosengeld I fördert die Agentur für Arbeit die Gründung mit dem Gründungszuschuss (§ 93 SGB III). Aus dem Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen (§ 16b SGB II). In beiden Fällen kann ein Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt werden (§ 45 SGB III). Eine Gründung ist damit kein Notausgang, sondern ein Weg in Arbeit, den das Gesetz ausdrücklich vorsieht.

Begriff erklärt

Ermessensleistung

Eine Leistung, auf die kein Anspruch besteht. Die Behörde entscheidet im Einzelfall, muss dabei aber den Zweck des Gesetzes beachten und ihre Entscheidung begründen (§ 39 SGB I). Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen.

Welcher Förderweg passt zu Dir?

Welcher Förderweg zu Dir passt, entscheidet allein Dein Leistungsbezug, nicht Deine Wahl. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, geht über die Agentur für Arbeit. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, geht über das Jobcenter.

Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: der Vergleich

Förderung

Arbeitslosengeld I
Gründungszuschuss
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Einstiegsgeld

Zuständig

Arbeitslosengeld I
Agentur für Arbeit
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Jobcenter

Höhe

Arbeitslosengeld I
Phase 1: Arbeitslosengeld + 300 € für 6 Monate; Phase 2: 300 € für bis zu 9 Monate
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Zuschlag zum Grundsicherungsgeld, für Alleinstehende oft rund 280 € im Monat

Dauer

Arbeitslosengeld I
bis 15 Monate
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
bis 24 Monate

Wichtigste Voraussetzung

Arbeitslosengeld I
mindestens 150 Tage Restanspruch am Gründungstag, hauptberuflich ab 15 Stunden pro Woche, fachkundige Stellungnahme
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
Aussicht, dass die Selbstständigkeit Deine Hilfebedürftigkeit überwindet

Zuschüsse für Anschaffungen

Arbeitslosengeld I
nein
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
möglich, bis 5.000 € (§ 16c SGB II)

Rechtsanspruch

Arbeitslosengeld I
nein, Ermessen
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
nein, Ermessen

Gründungscoaching

Arbeitslosengeld I
über AVGS möglich
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)
über AVGS möglich

Rechtsgrundlagen: §§ 93, 94 SGB III, §§ 16b, 16c SGB II. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Jobcenter prüfen seitdem wieder vorrangig die Vermittlung in eine Stelle. Mehr dazu im Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.

Die richtige Reihenfolge in 7 Schritten

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und zu jedem gibt es einen Ratgeber, der ihn im Detail erklärt.

Die richtige Reihenfolge in 7 Schritten

  1. 1

    Rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden

    1 Tag

    Arbeitsuchend meldest Du Dich spätestens 3 Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III). Arbeitslos meldest Du Dich spätestens am ersten Tag ohne Job (§ 141 SGB III). Sprich Deinen Gründungswunsch schon im ersten Gespräch an. Ausführlich: Gekündigt – und jetzt? Die ersten 30 Tage.

  2. 2

    Deinen Restanspruch ausrechnen

    15 Min.

    Am Gründungstag brauchst Du noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld. Rechne Anspruchsdauer minus 150 und plane von dort rückwärts. Ausführlich: 150 Tage Restanspruch.

  3. 3

    Den passenden Förderweg klären

    1 Termin

    Arbeitslosengeld I führt zum Gründungszuschuss, Grundsicherungsgeld zum Einstiegsgeld. Hast Du einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder denkst über eine Eigenkündigung nach, lies vorher Sperrzeit und Gründungszuschuss.

  4. 4

    Einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen

    2 bis 4 Wochen bis zum Gutschein

    Schriftlich, mit Rechtsgrundlage § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, am besten vor Deinem nächsten Termin. Mit Mustertext und Antworten auf typische Einwände: AVGS beantragen.

  5. 5

    Businessplan und Finanzplan erstellen

    bis 8 Wochen im Coaching

    Beschreibung des Vorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität für 3 Jahre und Liquidität, einmal mit und einmal ohne Zuschuss. Ausführlich: Businessplan für die Arbeitsagentur und Finanzplan mit und ohne Zuschuss.

  6. 6

    Fachkundige Stellungnahme einholen und Förderung beantragen

    1 bis 3 Wochen

    Eine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit, dann stellst Du den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, immer vor dem Start. Ausführlich: Fachkundige Stellungnahme. Und wenn die Agentur Nein sagt: Gründungszuschuss abgelehnt.

  7. 7

    Gewerbe anmelden und die ersten Pflichten erledigen

    1 bis 2 Tage

    Gewerbeamt oder, als Freiberufler, Finanzamt. Trag als Beginn den mit der Agentur abgestimmten Gründungstag ein und reiche die Eingangsbestätigung nach, falls sie beim Antrag noch fehlt. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Krankenkasse informieren, freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten beantragen. Was die Absicherung kostet: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss.

Wie viel Zeit hast Du? Markus' Fahrplan

Markus hat 360 Tage Anspruch. Davon muss er 150 Tage übrig haben, wenn er gründet. Ihm bleiben also 210 Tage, rund 7 Monate. Sein spätester Gründungstag ist der 1. Mai 2027. Weil Behörden nicht auf ihn warten, plant er einen Monat Puffer ein und gründet am 1. April 2027.

Begriff erklärt

Restanspruch

Die Zahl der Tage Arbeitslosengeld I, die Dir noch zustehen: Anspruchsdauer laut Bescheid minus bereits bezogene Tage minus Minderungen, etwa durch eine Sperrzeit (§ 148 SGB III). Für den Gründungszuschuss müssen am Tag der Gründung mindestens 150 Tage übrig sein (§ 93 Abs. 2 SGB III).

Markus' Frist in vier Zahlen

Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)

360 Tage

Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)

spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest

1. Mai 2027

spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest

geplanter Gründungstag mit einem Monat Puffer

1. April 2027

geplanter Gründungstag mit einem Monat Puffer

Restanspruch am geplanten Gründungstag

180 Tage

Restanspruch am geplanten Gründungstag

Markus' Weg von der Arbeitslosigkeit zur Gründung

  1. Schritt 1

    1. Oktober 2026

    Beginn Arbeitslosengeld I, 360 Tage Anspruch

  2. Schritte 2 und 3

    November 2026

    Frist ausgerechnet, Förderweg Gründungszuschuss geklärt

  3. Hier entscheidet sich die Frist

    7. Dezember 2026

    AVGS-Antrag per E-Mail an die Vermittlungsfachkraft

  4. Schritt 4

    17. Dezember 2026

    Gespräch bei der Agentur, Gutschein kurz danach im Online-Postfach

  5. Schritt 5

    ab 7. Januar 2027

    8 Wochen AVGS-Gründungscoaching: Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplan

  6. Schritt 6

    bis 4. März 2027

    Fachkundige Stellungnahme

  7. Schritt 6

    bis 11. März 2027

    Antrag auf Gründungszuschuss

  8. Schritt 7

    1. April 2027

    Gründung, Gewerbe angemeldet

  9. Puffer

    1. Mai 2027

    Spätester Gründungstag, Restanspruch genau 150 Tage

Von Markus' 7 Monaten Spielraum bleiben ihm nur rund 11 Wochen, um den ersten Schritt Richtung AVGS zu gehen. Wartet er bis Februar, wird es knapp. Den kompletten Rückwärts-Fahrplan zeigt der Ratgeber 150 Tage Restanspruch. Rechne Deine eigene Frist hier aus:

Rechne Deinen spätesten Gründungstag aus

Dein spätester Gründungstag: 01.05.2027

Du kannst bis dahin noch 210 Tage Arbeitslosengeld beziehen.

Empfohlener Gründungstag mit Puffer: 01.04.2027

  1. AVGS-Gespräch bis

    17.12.2026

  2. Coaching-Start

    07.01.2027

  3. Stellungnahme bis

    04.03.2027

  4. Antrag bis

    11.03.2027

Unverbindliche Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Restanspruch, den Dir Deine Agentur für Arbeit nennt. Unterbrechungen des Bezugs (z. B. Krankheit über 6 Wochen, Zwischenbeschäftigung) verschieben das Datum.

Unsicher? → Kostenloser Förder-Check

Die Beispiele aus unseren Ratgebern

Jeder Schritt hat seine eigenen Fallstricke. Deshalb zeigen unsere Ratgeber sie an unterschiedlichen Menschen in unterschiedlichen Situationen. Finde die Situation, die Deiner am nächsten kommt:

Wer in welchem Ratgeber gründet

Sandra, 41, kaufmännische Angestellte

Situation
gekündigt zum 31.01.2027, noch in der Kündigungsfrist
Was Du an ihrem Beispiel siehst
warum die Kündigungsfrist Deine wertvollste Vorbereitungszeit ist

Jens, 44, IT-Systembetreuer

Situation
Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten
Was Du an ihrem Beispiel siehst
was eine Sperrzeit an Tagen und Euro kostet

Markus, 46, Servicetechniker

Situation
Arbeitslosengeld I seit 01.10.2026, 360 Tage
Was Du an ihrem Beispiel siehst
Frist ausrechnen, AVGS beantragen, Krankenversicherung planen

Markus, anderes Szenario

Situation
Antrag abgelehnt: „gut vermittelbar“
Was Du an ihrem Beispiel siehst
wann sich ein Widerspruch lohnt und was Plan B ist

Nicole, 44, Bürokauffrau

Situation
will ihre Idee erst nebenbei testen
Was Du an ihrem Beispiel siehst
15-Stunden-Grenze und was vom Nebenverdienst bleibt

Thomas, 51, Haustechniker

Situation
Hausmeisterservice, 1.600 € Arbeitslosengeld
Was Du an ihrem Beispiel siehst
Businessplan-Text und Finanzplan mit und ohne Zuschuss

Katrin, 47, Sachbearbeiterin

Situation
virtuelle Assistenz für Handwerksbetriebe
Was Du an ihrem Beispiel siehst
was die fachkundige Stelle prüft und ob das Einkommen zum Leben reicht

Alle Personen sind fiktive Beispiele mit realistischen Zahlen, Stand 2026.

Was Du auf keinen Fall zu früh tun solltest

Die meisten Förderungen gehen nicht an der Idee verloren, sondern an einem Schritt zur falschen Zeit. Diese fünf Dinge solltest Du erst tun, wenn die Reihenfolge es erlaubt:

Zu früh und was es kostet

Aufträge annehmen, Rechnungen schreiben oder mit 15 Stunden und mehr pro Woche nach außen vorbereiten, bevor die Förderung beantragt ist

Was passiert
Die Selbstständigkeit gilt als aufgenommen, ein späterer Antrag ist zu spät (§ 324 SGB III). Die Gewerbeanmeldung allein reicht dafür nicht, sie ist nur ein vorbereitender Schritt (Fachliche Weisungen 93.33)

Selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben ohne wichtigen Grund

Was passiert
in der Regel 12 Wochen Sperrzeit, Anspruch um ein Viertel kürzer; wer kündigt, um zu gründen, bekommt laut Bundesagentur in der Regel keine Förderung

Nebenbei auf 15 Stunden oder mehr gehen, bevor der Antrag gestellt ist

Was passiert
Du bist nicht mehr arbeitslos, Arbeitslosengeld und Zuschuss sind gefährdet

Große Anschaffungen, Miet- oder Leasingverträge vor dem fertigen Finanzplan

Was passiert
Fixkosten, bevor Du weißt, ob Dein Plan sie trägt

Mit der Vorbereitung erst kurz vor Fristende beginnen

Was passiert
AVGS, Coaching, Stellungnahme und Antrag brauchen zusammen rund 15 Wochen plus Puffer

Darfst Du vorher nebenbei testen?

Ja. Mit Arbeitslosengeld I darfst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen, solange Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und für die Vermittlung verfügbar bleibst (§ 138 SGB III). Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur. Von Deinen Einnahmen zieht die Agentur pauschal 30 % als Betriebsausgaben ab, dann einen Freibetrag von 165 € (§ 155 SGB III). Bis 235,71 € Einnahmen im Monat wird deshalb meist nichts angerechnet, darüber bleibt von jedem zusätzlichen Euro wenig übrig.

Was kommt nach der Gründung auf Dich zu?

Nach der Gründung übernimmt niemand mehr Deine Sozialversicherung. Drei Dinge solltest Du vor dem ersten Arbeitstag geklärt haben:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Als hauptberuflich Selbstständige oder Selbstständiger zahlst Du allein, 2026 mindestens rund 257 bis 286 € im Monat. In Phase 1 ist auch der Arbeitslosengeld-Anteil des Gründungszuschusses beitragspflichtig, nur die 300 € nicht (§ 240 Abs. 2 SGB V). Die Pauschale reicht deshalb oft nicht. Rechnung und Rechner: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss.
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Dein Sicherheitsnetz, falls es nicht trägt. 2026 kostet sie im Gründungsjahr und im Folgejahr 51,42 € im Monat. Den Antrag musst Du innerhalb von 3 Monaten nach dem Start stellen (§ 28a SGB III).
  • Steuern: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER und eine Rücklage für die erste Steuerzahlung. Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei.

Häufige Stolperfallen

  • Restanspruch unbekannt: Wer seine Frist nicht kennt, fängt zu spät an. Erst rechnen, dann planen.
  • Zuschuss als sicher eingeplant: Rechne Deinen Finanzplan auch ohne Zuschuss. Phase 2 nur als Bonus.
  • Die 300 € als Lebensunterhalt verplant: Sie sind für die soziale Absicherung gedacht und reichen dafür oft nicht einmal.
  • Gründung als Notlösung begründet: „Ich finde sowieso nichts mehr“ überzeugt keine Sachbearbeitung. Sprich über Dein Können und Deine Kunden.
  • Unterlagen unvollständig: Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und die Stellungnahme gehören zusammen.
Begriff erklärt

Fachkundige Stellungnahme

Die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass Deine Gründung voraussichtlich tragfähig ist, auf dem Vordruck der Bundesagentur (BA GZ 04). Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss. Ausstellen dürfen insbesondere Kammern, Fachverbände und Banken, außerdem Steuerberatung und auf Gründung spezialisierte Beratung. Im AVGS-Gründungscoaching bei uns ist sie ohne Zusatzkosten enthalten.

Checkliste: Dein Weg in die Selbstständigkeit

Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest

  • Arbeitsuchend und arbeitslos gemeldet, Gründungswunsch in der Akte vermerkt
  • Restanspruch und spätesten Gründungstag ausgerechnet, einen Monat Puffer eingeplant
  • Förderweg geklärt: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
  • Keine Eigenkündigung und kein Aufhebungsvertrag ohne vorherige Prüfung
  • AVGS schriftlich beantragt, Gutschein geprüft und eingelöst
  • Businessplan und Finanzplan mit und ohne Zuschuss fertig
  • Fachkundige Stellungnahme liegt vor
  • Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld vor dem Start gestellt
  • Nebentätigkeit, falls vorhanden, gemeldet und unter 15 Stunden
  • Krankenkasse, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und freiwillige Arbeitslosenversicherung im Kalender
Sina Riegel, Gründungscoachin von Existenzgründung-Profis, lächelt in die Kamera

Sina Riegel, Gründungscoachin

Aus meiner Praxis

„Besonders aufregend ist für mich bis heute der Moment, in dem ein Coachee sein Gewerbe anmeldet. Dann wird es ernst. Aus Ideen, Gesprächen, Zahlen und Planungen wird plötzlich Realität. Damit dieser Moment ein guter wird, achte ich auf eine Sache mehr als auf alles andere: die Reihenfolge. Erst die Fristen, dann der Förderweg, dann der Plan, dann der Antrag, und ganz am Ende das Gewerbe. Wer das einhält, muss nicht schneller sein als andere. Und noch etwas sage ich allen: Die Gewerbeanmeldung ist nicht das Ziel. Sie ist der Anfang.“
– Sina Riegel, Gründungscoachin

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Häufige Fragen

Nebenberuflich ja: Unter 15 Stunden pro Woche bleibst Du arbeitslos, Dein Verdienst wird nach 30 % Betriebsausgaben-Pauschale und 165 € Freibetrag angerechnet. Hauptberuflich endet das Arbeitslosengeld. An seine Stelle kann dann der Gründungszuschuss treten, wenn Du ihn vorher beantragt hast.

Erst melden, dann Restanspruch ausrechnen, Förderweg klären, AVGS beantragen, Businessplan und Finanzplan erstellen, fachkundige Stellungnahme einholen und die Förderung beantragen. Das Gewerbe meldest Du am Ende an, mit dem abgestimmten Gründungstag als Beginn. Eine Pflicht, es schon vor dem Antrag anzumelden, gibt es nicht.

Vor der Aufnahme der Selbstständigkeit (§ 324 SGB III). Am Tag der Gründung müssen außerdem noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld übrig sein (§ 93 Abs. 2 SGB III).

Dann ist der Gründungszuschuss nicht mehr möglich. Du kannst ohne Zuschuss gründen, Deine Idee nebenberuflich testen oder ein AVGS-Gründungscoaching nutzen, denn der AVGS hängt nicht an der 150-Tage-Grenze.

Ja. Das Jobcenter kann Dich mit Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate unterstützen und Anschaffungen mit Zuschüssen von bis zu 5.000 € fördern (§§ 16b, 16c SGB II). Beides ist Ermessen. Seit dem 1. Juli 2026 prüfen Jobcenter wieder vorrangig die Vermittlung in eine Stelle.

In der Regel nicht. Ohne wichtigen Grund gibt es meist 12 Wochen Sperrzeit, Dein Anspruch sinkt um ein Viertel, und wer kündigt, um zu gründen, bekommt laut Bundesagentur in der Regel keine Förderung. Eine Kündigung auf ärztlichen Rat ist dagegen ein wichtiger Grund.

Nein. Mit einem bewilligten AVGS kannst Du ein Gründungscoaching machen, in dem Businessplan und Finanzplan gemeinsam entstehen. Die Kosten übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Plane rund 4 bis 5 Monate ein: etwa 15 Wochen vom AVGS-Antrag bis zum Antrag auf Gründungszuschuss und 4 Wochen Puffer. Bei 12 Monaten Anspruch solltest Du deshalb spätestens im dritten Monat mit dem AVGS-Antrag beginnen.

2026 mindestens rund 257 bis 286 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Kindern und Krankengeld. In Phase 1 des Gründungszuschusses ist auch der Arbeitslosengeld-Anteil beitragspflichtig, deshalb liegt der Beitrag oft deutlich höher.

Nein. Das Gesetz verlangt nur, dass Du den Antrag **vor der Aufnahme** Deiner Selbstständigkeit stellst (§ 324 SGB III, beim Einstiegsgeld § 37 SGB II). Die Gewerbeanmeldung allein ist laut Bundesagentur noch keine Aufnahme, sondern ein vorbereitender Schritt. Die Agentur möchte die Eingangsbestätigung der Gewerbeanmeldung zwar möglichst mit dem Antrag sehen. Fehlt sie noch, wird sie nachgereicht, notfalls als Auflage im Bescheid. Sicher ist: Antrag zuerst oder am selben Tag, als Beginn im Gewerbe den abgestimmten Gründungstag eintragen und vor dem Antrag keine Aufträge annehmen.

Quellen

  1. § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung
  2. § 141 SGB III – Arbeitslosmeldung
  3. § 93 SGB III – Gründungszuschuss
  4. § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
  5. § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
  6. § 159 SGB III – Sperrzeit
  7. § 45 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
  8. § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit
  9. § 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen
  10. § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
  11. § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
  12. § 16b SGB II – Einstiegsgeld
  13. § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
  14. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  15. § 39 SGB I – Ermessensleistungen
  16. § 37 SGB II – Antragserfordernis
  17. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
  18. Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für Selbstständigkeit
  19. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.

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