Gründen aus dem Leistungsbezug

Gekündigt – und jetzt? Die ersten 30 Tage, wenn Du gründen willst

11 Min. Lesezeit Aktualisiert am 04. Oktober 2026Stand: November 2026Von Sina Riegel
Frau schreibt nach ihrer Kündigung am Esstisch eine Liste mit den nächsten SchrittenKI-generiertes Bild
Erst die Fristen, dann die großen Entscheidungen. Die ersten 30 Tage nach der Kündigung lassen sich ordnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3 Tage oder 3 Monate: Frist für die Arbeitsuchendmeldung (§ 38 SGB III). Wer zu spät kommt, riskiert 1 Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III).
  • 3 Wochen: Frist für eine Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
  • Zwei Meldungen, nicht eine: Arbeitsuchend melden ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Arbeitslosengeld gibt es erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
  • Die Kündigungsfrist ist Deine wertvollste Zeit: Dein ALG-I-Anspruch läuft noch nicht ab. Jede Woche Vorbereitung jetzt spart Dir später Restanspruch.
  • Kein nahtloser Wechsel: Für den Gründungszuschuss musst Du vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Direkt aus dem Job zu gründen schließt ihn aus.
  • Noch nicht festlegen: Gewerbeanmeldung, erste Aufträge, Büromiete, Leasing, Kredit, Aufhebungsvertrag.

Die Kündigung ist da. Vielleicht kam sie überraschend, vielleicht hast Du sie kommen sehen. So oder so stellen sich jetzt viele Fragen gleichzeitig: Was muss ich sofort tun? Was kann warten? Und wenn Du schon länger mit dem Gedanken spielst, Dich selbstständig zu machen: Ist das jetzt der Moment? Wer nach einer Kündigung gründen will, sollte zwei Dinge auseinanderhalten: Fristen, die keinen Aufschub dulden, und Entscheidungen, die Du in Ruhe treffen darfst. In diesem Artikel bekommst Du beides sortiert, mit einem Plan für die ersten 30 Tage.

Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Sandra, 41, kaufmännische Angestellte in einem Großhandel. Am 3. November 2026 bekommt sie die betriebsbedingte Kündigung zum 31. Januar 2027. Sie war mehr als 24 Monate versichert und hat damit 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Seit Jahren macht sie nebenbei die Buchhaltungsvorbereitung für zwei Handwerksbetriebe aus ihrem Bekanntenkreis. Daraus will sie einen Büroservice für kleine Betriebe machen.

Gekündigt: Was muss ich jetzt sofort tun?

Nach einer Kündigung musst Du sofort zwei Fristen im Blick haben: die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit und, falls Du die Kündigung anfechten willst, die Frist für die Kündigungsschutzklage. Alles andere hat Zeit bis nächste Woche. Diese drei Termine gehören heute in Deinen Kalender:

Die drei Fristen nach einer Kündigung

Arbeitsuchend melden

Frist
spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses; liegen weniger als 3 Monate dazwischen: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III)
Was passiert, wenn Du sie verpasst
in der Regel 1 Woche Sperrzeit, Dein Anspruch sinkt um 7 Tage
Bei Sandra
bis 6. November 2026 (weniger als 3 Monate bis zum Ende, also 3-Tage-Frist)

Kündigungsschutzklage (nur wenn Du die Kündigung anfechten willst)

Frist
3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG)
Was passiert, wenn Du sie verpasst
die Kündigung gilt in der Regel als wirksam
Bei Sandra
bis 24. November 2026

Arbeitslos melden

Frist
frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag ohne Job (§ 141 SGB III)
Was passiert, wenn Du sie verpasst
Arbeitslosengeld erst ab dem Tag, an dem Du Dich meldest
Bei Sandra
spätestens 1. Februar 2027

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich in der Regel auf den nächsten Werktag. Verlass Dich bei der Arbeitsuchendmeldung nicht darauf und melde Dich lieber sofort.

Wann muss ich mich arbeitsuchend und wann arbeitslos melden?

Arbeitsuchend meldest Du Dich, sobald Du von der Kündigung weißt. Arbeitslos meldest Du Dich zum Ende Deines Arbeitsverhältnisses, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Das sind zwei getrennte Schritte, die viele verwechseln.

Begriff erklärt

Arbeitsuchendmeldung

Die frühe Meldung an die Agentur für Arbeit, dass Dein Job endet. Sie ist Pflicht und geht online, telefonisch (0800 4 555500, kostenfrei) oder persönlich. Melde Dich nur auf einem Weg. Online kannst Du direkt danach einen Beratungstermin buchen.

Begriff erklärt

Arbeitslosmeldung

Die Meldung, dass Du ab einem bestimmten Tag ohne Beschäftigung bist. Sie geht persönlich in Deiner Agentur oder elektronisch über das Portal der Bundesagentur und ist frühestens 3 Monate vorher möglich (§ 141 SGB III). Erst ab diesem Tag kann Arbeitslosengeld gezahlt werden. Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst Du zusätzlich.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, wenn ich ohnehin gründen will?

Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, hängt von Deiner Kündigung ab, nicht von Deinen Gründungsplänen. Beides schließt sich nicht aus. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, oft mit einer Abfindung, die Dir als Startpolster helfen kann. Prüfen lassen solltest Du die Kündigung innerhalb der 3 Wochen, etwa bei Deiner Gewerkschaft, einem Sozialverband oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Abfindung und Arbeitslosengeld: Eine Abfindung führt nur dann zu einer Ruhezeit beim Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet (§ 158 SGB III). Wird die Frist eingehalten, wird sie nicht angerechnet.
  • Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen auslösen und Deinen Anspruch um ein Viertel kürzen (§ 159 SGB III). Wie stark das Deine Frist für den Gründungszuschuss verkürzt, zeigt unser Ratgeber 150 Tage Restanspruch.
  • Arbeitszeugnis anfordern: Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis. Es dient Dir später auch als Nachweis Deiner fachlichen Eignung im Gründungsantrag.

Darf ich während der Kündigungsfrist schon meine Gründung vorbereiten?

Ja, vorbereiten darfst Du Deine Gründung während der Kündigungsfrist, starten solltest Du sie noch nicht. Solange Dein Arbeitsverhältnis besteht, darfst Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Und für den Gründungszuschuss musst Du bis zur Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wer nahtlos vom Job in die Selbstständigkeit wechselt, bekommt keinen Zuschuss.

In der Kündigungsfrist: was geht und was noch warten sollte

Jetzt schon sinnvoll

  • Idee in einem Satz aufschreiben: Wem hilfst Du womit?
  • Gespräche mit möglichen Kund:innen führen, ohne zu verkaufen
  • Markt und Mitbewerber recherchieren
  • Haushaltsrechnung machen: Was brauchst Du im Monat zum Leben?
  • Mit der Vermittlung über ein AVGS-Gründungscoaching sprechen
  • Erste Zahlen und Gliederung für den Businessplan sammeln
  • Domain und Name prüfen (ohne Shop oder Angebot online)

Noch nicht festlegen

  • Gewerbe anmelden oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen
  • Aufträge annehmen oder Rechnungen schreiben
  • Büro mieten, Fahrzeug leasen, Franchise- oder Kreditverträge unterschreiben
  • Teure Software-Abos und Ausstattung kaufen
  • Rechtsform festlegen und Gesellschaftsvertrag schließen
  • Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne ihn prüfen zu lassen
  • Für Kund:innen Deines Arbeitgebers tätig werden

Sandra prüft ihren Vertrag: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gibt es nicht. Ihre beiden Handwerksbetriebe sind keine Kunden ihres Arbeitgebers. Sie darf also jetzt schon mit ihnen über ein künftiges Angebot sprechen. Abrechnen wird sie erst nach der Gründung.

Der 30-Tage-Plan: Was ist in welcher Woche dran?

Die ersten 30 Tage nach einer Kündigung teilst Du am besten in fünf Etappen: erst die Fristen, dann die Prüfung der Kündigung, dann das erste Gespräch mit der Agentur, dann ein ehrlicher Ideen-Check und am Ende ein Zeitplan bis zur Gründung. So sieht das für Sandra aus.

Deine ersten 30 Tage nach der Kündigung

  1. 1

    Tag 1 bis 3

    Fristen sichern

    Online arbeitsuchend melden und dabei einen Beratungstermin buchen. Kündigung, Arbeitsvertrag und letzte Gehaltsabrechnungen in einen Ordner legen. Alle drei Fristen in den Kalender eintragen.

    Bei Sandra: bis 6. Nov. 1 Stunde
  2. 2

    Woche 1

    Kündigung und Vertrag prüfen

    Entscheiden, ob Du die Kündigung prüfen lässt (Klagefrist 3 Wochen). Arbeitsvertrag auf Wettbewerbsverbot und Kündigungsfrist lesen. Nichts unterschreiben, was Dir zusätzlich vorgelegt wird. Arbeitszeugnis anfordern.

    Bei Sandra: bis 10. Nov. 2 bis 3 Stunden
  3. 3

    Woche 2

    Erstes Gespräch mit der Agentur

    Gründungswunsch offen ansprechen und nach einem AVGS-Gründungscoaching fragen. Deine voraussichtliche Anspruchsdauer erfragen. Parallel die Haushaltsrechnung machen: Fixkosten, Rücklagen, Einkommen der Partnerin oder des Partners.

    Bei Sandra: bis 17. Nov. 1 Termin + 2 Stunden
  4. 4

    Woche 3

    Idee ehrlich prüfen

    Idee in einem Satz aufschreiben. Mit mindestens fünf möglichen Kund:innen sprechen: Was ist ihr Problem, was zahlen sie heute dafür? Grob rechnen: Wie viele Kund:innen brauchst Du, um von Deinem Angebot zu leben?

    Bei Sandra: bis 24. Nov. 5 bis 8 Stunden
  5. 5

    Woche 4

    Zeitplan bis zur Gründung

    Deinen spätesten Gründungstag ausrechnen und rückwärts planen: AVGS, Coaching, Businessplan, fachkundige Stellungnahme, Antrag. Entscheiden, mit wem Du Deine Gründung vorbereitest.

    Bei Sandra: bis 3. Dez. 2 Stunden

Nach diesen 30 Tagen hat Sandra keine Gewerbeanmeldung und keinen fertigen Businessplan. Aber sie kennt ihre Fristen, weiß, dass ihre Idee Nachfrage hat, und hat einen Zeitplan, der ihr Arbeitslosengeld schont. Genau das ist das Ziel dieser Phase.

Rechne Deine Fristen nach der Kündigung aus

Arbeitsuchend melden bis: 06.11.2026

Kündigungsschutzklage (falls gewünscht) bis: 24.11.2026

Arbeitslos melden spätestens am: 01.02.2027möglich ab 01.11.2026

Spätester Gründungstag für den Gründungszuschuss: 01.09.2027ohne Sperrzeit gerechnet · Genauer rechnen → 150 Tage Restanspruch

Unverbindliche Orientierung ohne Gewähr. Feiertage werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich sind Deine Unterlagen und die Auskunft Deiner Agentur für Arbeit. Für die Prüfung einer Kündigung wende Dich an eine arbeitsrechtliche Beratung.

Unsicher? → Kostenloser Förder-Check

Warum ist die Kündigungsfrist Deine wertvollste Zeit?

Die Kündigungsfrist ist für Gründer:innen die wertvollste Zeit, weil Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesen Wochen noch nicht verbraucht wird. Jede Woche, die Du jetzt für Ideen-Check und Vorbereitung nutzt, musst Du später nicht aus Deinem Restanspruch bezahlen. Für den Gründungszuschuss brauchst Du am Gründungstag noch mindestens 150 Tage Restanspruch (§ 93 SGB III).

Sandras Ausgangslage

Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)

360 Tage

Anspruch auf Arbeitslosengeld (12 Monate)

erster Tag mit Arbeitslosengeld

1. Februar 2027

erster Tag mit Arbeitslosengeld

spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest

1. September 2027

spätester Gründungstag mit 150 Tagen Rest

Kündigungsfrist, in der ihr Anspruch noch nicht läuft

89 Tage

Kündigungsfrist, in der ihr Anspruch noch nicht läuft

Früh starten oder erst nach dem letzten Arbeitstag?

Vorbereitung ab November (in der Kündigungsfrist)

  • Ideen-Check, Gespräch mit der Agentur und Businessplan laufen, während Sandra noch Gehalt bekommt
  • Gründung realistisch zum 1. März 2027 möglich
  • am Gründungstag noch 330 Tage Restanspruch
  • nach Phase 1 des Zuschusses bleiben 150 Tage ALG I als Sicherheitsnetz
  • Vorbereitung neben dem Job kostet Abende oder freie Tage

Vorbereitung erst ab Februar

  • die Kündigungsfrist bleibt frei für Abschied und Erholung
  • rund 15 Wochen Vorbereitung plus Puffer fallen in die Zeit mit Arbeitslosengeld
  • Gründung realistisch erst zum 1. Juli 2027
  • am Gründungstag nur noch 210 Tage Restanspruch
  • nach Phase 1 bleiben nur 30 Tage ALG I als Sicherheitsnetz

Rechnung: Ein Monat Arbeitslosengeld zählt mit 30 Tagen. Phase 1 des Gründungszuschusses mindert den Restanspruch um 180 Tage (§ 148 SGB III). Ob die Agentur einen AVGS schon während der Kündigungsfrist ausstellt, entscheidet sie im Ermessen.

Kündigung bekommen und Gründung im Kopf?

Im kostenlosen Förder-Check sortieren wir Deine Fristen, rechnen Deinen Restanspruch aus und klären, ob ein AVGS-Gründungscoaching für Dich infrage kommt. Du gehst mit einem klaren nächsten Schritt raus.

Über AVGS und Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Wie viel Zeit habe ich bis zum letzten Arbeitstag?

Wie viel Spielraum Du hast, hängt davon ab, wie lang Deine Kündigungsfrist ist. Wähle Deine Situation:

Wie spreche ich meinen Gründungswunsch beim ersten Termin an?

Deinen Gründungswunsch sprichst Du am besten direkt und sachlich an: Was Du vorhast, warum es zu Deiner Erfahrung passt und welche Unterstützung Du Dir wünschst. Du musst noch keinen fertigen Plan haben. Es reicht, dass die Vermittlungsfachkraft sieht: Hier denkt jemand ernsthaft und strukturiert über eine Selbstständigkeit nach.

  • Konkret statt vage: Wem Du womit hilfst, in einem Satz.
  • Erfahrung belegen: Was Du schon gemacht hast, möglichst mit Beispiel.
  • Prüfbereitschaft zeigen: „Ich will das gründlich prüfen“ wirkt stärker als „Ich bin mir sicher“.
  • Nichts versprechen, was Du nicht weißt: Umsatzzahlen kommen später, im Businessplan.
  • Notizen machen: Name der Vermittlungsfachkraft, was besprochen wurde, nächste Schritte.

Welche Schritte nach diesem ersten Gespräch in welcher Reihenfolge kommen, zeigt der Ratgeber Arbeitslos selbstständig machen.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst Du in den ersten 30 Tagen

Dein Kündigungs-Ordner

  • Kündigungsschreiben mit Datum des Zugangs (Umschlag aufheben)
  • Arbeitsvertrag inklusive Änderungen und Zusatzvereinbarungen
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Bestätigung der Arbeitsuchendmeldung
  • Notizen aus dem ersten Gespräch mit der Agentur
  • Arbeitszeugnis oder Anforderung des Zeugnisses
  • Nachweise Deiner Qualifikation: Abschlüsse, Weiterbildungen, Referenzen
  • Haushaltsrechnung mit Fixkosten und Rücklagen. Denk daran: Nach der Gründung zahlst Du Kranken- und Pflegeversicherung selbst, 2026 mindestens rund 220 bis 270 € im Monat.
  • Liste der Gespräche mit möglichen Kund:innen
Gründungscoach Sina Riegel sitzt mit Notizblock und Stift in einem Sessel und hört im persönlichen Coaching-Gespräch aufmerksam zuKI-generiertes Bild

Sina Riegel, Gründungscoachin

Aus meiner Praxis

„Als ich meinen sicheren Job damals gekündigt habe, war da zuerst Erleichterung. Und gleich danach Angst. Ich habe erst einmal Bewerbungen geschrieben, weil man das eben so macht, obwohl ich innerlich längst wusste, dass ich etwas Eigenes will. Heute rate ich in den ersten Wochen nach einer Kündigung zu zwei Dingen: Fristen sofort erledigen und große Entscheidungen bewusst treffen. Nicht im ersten Schock, aber auch nicht erst dann, wenn die Uhr schon abgelaufen ist. Die Wochen der Kündigungsfrist sind dafür Gold wert.“
– Sina Riegel, Gründungscoachin

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Häufige Fragen

Quellen

  1. § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung
  2. § 141 SGB III – Arbeitslosmeldung
  3. § 159 SGB III – Sperrzeit
  4. § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung
  5. § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
  6. § 93 SGB III – Gründungszuschuss
  7. § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  8. § 4 KSchG – Klagefrist
  9. § 74 HGB – Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  10. Bundesagentur für Arbeit: Wie Sie sich arbeitsuchend melden
  11. Bundesagentur für Arbeit: Wichtige Informationen für Beschäftigte bei drohender Arbeitslosigkeit (PDF)
  12. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.

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