Förderung & Anträge
150 Tage Restanspruch: So rechnest Du Deine Frist für den Gründungszuschuss aus
KI-generiertes BildDas Wichtigste in Kürze
- Stichtag ist der Gründungstag, nicht der Tag des Antrags und nicht der Tag der Bewilligung (§ 93 Abs. 2 SGB III).
- Der Antrag muss vor der Gründung gestellt sein. Gewerbe erst danach anmelden.
- Bei 12 Monaten Anspruch (360 Tage) bleiben Dir höchstens 210 Tage, also rund 7 Monate ALG-I-Bezug bis zur Grenze.
- Bei 6 Monaten Anspruch (180 Tage) sind es nur 30 Tage. Dann musst Du schon vor der Arbeitslosigkeit mit der Vorbereitung beginnen.
- Eine Sperrzeit verkürzt den Anspruch, nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag meist um ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
- Realistische Vorbereitung: etwa 15 Wochen von AVGS-Antrag bis Gründungsantrag, plus 4 Wochen Puffer.
„Wie viele Tage Restanspruch hast Du noch?“ Auf diese Frage haben die meisten Menschen im Förder-Check keine Antwort. Dabei entscheidet genau diese Zahl, ob der Gründungszuschuss für Dich überhaupt noch möglich ist. Die Regel klingt einfach: Gründungszuschuss nur mit 150 Tagen Restanspruch. Schwierig wird es, weil die Uhr jeden Tag weiterläuft, während Du Businessplan, Zahlen und Termine vorbereitest. In diesem Artikel rechnest Du Deine persönliche Frist aus und planst von dort aus rückwärts.
Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Markus, 46, Servicetechniker, betriebsbedingt gekündigt. Er war mehr als 24 Monate versichert und bezieht seit dem 1. Oktober 2026 Arbeitslosengeld I. Er will sich mit der Wartung von Heizungsanlagen selbstständig machen.
Was bedeutet „150 Tage Restanspruch“ beim Gründungszuschuss?
150 Tage Restanspruch bedeutet: An dem Tag, an dem Du Dich selbstständig machst, müssen Dir noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I zustehen, die Du nicht verbraucht hast. So steht es in § 93 Abs. 2 SGB III. Die Bundesagentur formuliert es so: Du hast „zu Beginn Deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld“.
- Begriff erklärt
Restanspruch
Die Zahl der Tage Arbeitslosengeld I, die Dir noch zustehen. Er ergibt sich aus Deiner Anspruchsdauer (steht im Bewilligungsbescheid) minus den Tagen, für die Du bereits Arbeitslosengeld bekommen hast, minus eventuelle Minderungen, z. B. durch eine Sperrzeit (§ 148 SGB III).
Drei Missverständnisse begegnen mir immer wieder:
- „Es zählt der Tag des Antrags.“ Nein. Es zählt der Tag, an dem Du Deine Tätigkeit aufnimmst. Stellst Du den Antrag mit 160 Tagen Rest und gründest erst 20 Tage später, liegst Du bei 140 Tagen und bekommst keinen Zuschuss.
- „Ich kann erst gründen und dann beantragen.“ Nein. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn Du sie vorher beantragt hast (§ 324 SGB III). Wer schon gegründet hat, ist raus.
- „150 Tage reichen genau.“ Rechnerisch ja. Praktisch brauchst Du Puffer, weil Unterlagen, Stellungnahme und Rückfragen der Agentur Zeit kosten.
Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen, bevor die Grenze greift?
Wie lange Du ALG I beziehen kannst, bevor die 150-Tage-Grenze greift, hängt allein von Deiner Anspruchsdauer ab. Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Zeit, in der Du in den letzten 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt warst, und ab 50 Jahren auch nach Deinem Alter (§ 147 SGB III). Ein voller Monat zählt beim Arbeitslosengeld mit 30 Tagen (§ 154 SGB III).
Anspruchsdauer und Spielraum bis zur 150-Tage-Grenze
12 Monate
- Alter
- jedes Alter
- Anspruchsdauer
- 6 Monate = 180 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 30 Tage (ca. 1 Monat)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- vor der Arbeitslosigkeit, in der Kündigungsfrist
16 Monate
- Alter
- jedes Alter
- Anspruchsdauer
- 8 Monate = 240 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 90 Tage (ca. 3 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- vor der Arbeitslosigkeit
20 Monate
- Alter
- jedes Alter
- Anspruchsdauer
- 10 Monate = 300 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 150 Tage (ca. 5 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- in den ersten 2 Wochen Bezug
24 Monate
- Alter
- jedes Alter
- Anspruchsdauer
- 12 Monate = 360 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 210 Tage (ca. 7 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- im 3. Monat Bezug
30 Monate
- Alter
- ab 50
- Anspruchsdauer
- 15 Monate = 450 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 300 Tage (ca. 10 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- im 6. Monat Bezug
36 Monate
- Alter
- ab 55
- Anspruchsdauer
- 18 Monate = 540 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 390 Tage (ca. 13 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- im 9. Monat Bezug
48 Monate
- Alter
- ab 58
- Anspruchsdauer
- 24 Monate = 720 Tage
- Davon nutzbar bis zur Grenze
- 570 Tage (ca. 19 Monate)
- Vorbereitung beginnen spätestens
- im 15. Monat Bezug
„Vorbereitung beginnen spätestens“ rechnet mit rund 15 Wochen vom AVGS-Antrag bis zum Gründungsantrag und 4 Wochen Puffer. Ohne Sperrzeit oder andere Minderungen.
So viele Tage ALG I bleiben Dir bis zur 150-Tage-Grenze
Wie rechne ich meinen Restanspruch und meinen spätesten Gründungstag aus?
Du rechnest Deinen spätesten Gründungstag aus, indem Du von Deiner Anspruchsdauer 150 Tage und alle Minderungen abziehst. Das Ergebnis sind die Tage, die Du noch ALG I beziehen kannst. Diese Tage zählst Du ab Beginn Deines Bezugs weiter. Volle Monate zählen dabei mit 30 Tagen.
Restanspruch ausrechnen in 4 Schritten
- 1
Anspruchsdauer nachschlagen
5 Min.Sie steht in Tagen in Deinem Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld. Hast Du den Bescheid nicht zur Hand, frag bei Deiner Agentur nach.
- 2
Minderungen abziehen
5 Min.Zum Beispiel Sperrzeiten wegen Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung (§ 148 SGB III). Steht ebenfalls im Bescheid.
- 3
150 Tage abziehen
1 Min.Was übrig bleibt, sind die Tage, die Du höchstens noch beziehen kannst, bevor die Grenze greift.
- 4
Ab Bezugsbeginn weiterzählen
10 Min.Je 30 Tage ergeben einen Monat. Das Datum am Ende ist Dein spätester Gründungstag. Lass Dir das Ergebnis von Deiner Agentur bestätigen, am besten schriftlich.
Die Rechnung für Markus
- Anspruchsdauer laut Bescheid (12 Monate)
360 Tage
Anspruchsdauer laut Bescheid (12 Monate)
- Pflicht-Rest am Gründungstag
− 150 Tage
Pflicht-Rest am Gründungstag
- höchstens noch ALG I, also 7 volle Monate
= 210 Tage
höchstens noch ALG I, also 7 volle Monate
- spätester Gründungstag (Bezug seit 1. Oktober 2026)
1. Mai 2027
spätester Gründungstag (Bezug seit 1. Oktober 2026)
Markus kann also bis spätestens 1. Mai 2027 gründen. Das klingt nach viel Zeit. Wie viel davon wirklich übrig bleibt, zeigt der nächste Abschnitt.
Rechne Deinen spätesten Gründungstag aus
Dein spätester Gründungstag: 01.05.2027
Du kannst bis dahin noch 210 Tage Arbeitslosengeld beziehen.
Empfohlener Gründungstag mit Puffer: 01.04.2027
AVGS-Gespräch bis
17.12.2026
Coaching-Start
07.01.2027
Stellungnahme bis
04.03.2027
Antrag bis
11.03.2027
Unverbindliche Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Restanspruch, den Dir Deine Agentur für Arbeit nennt. Unterbrechungen des Bezugs (z. B. Krankheit über 6 Wochen, Zwischenbeschäftigung) verschieben das Datum.
Unsicher? → Kostenloser Förder-CheckWann muss ich mit der Vorbereitung anfangen?
Mit der Vorbereitung musst Du etwa 4 bis 5 Monate vor Deinem spätesten Gründungstag anfangen. Der Grund: Zwischen dem ersten Gespräch mit der Agentur und dem fertigen Antrag liegen in der Regel rund 15 Wochen, und Du solltest zusätzlich 4 Wochen Puffer einplanen. Für Rückfragen der Agentur, eine Stellungnahme, die länger dauert, oder einen Krankheitstag.
Rückwärts geplant: Markus' Fahrplan bis zur Gründung
1. Oktober 2026
Beginn Arbeitslosengeld I, 360 Tage Anspruch
- Hier entscheidet sich die Frist
bis 17. Dezember 2026
Gespräch mit der Vermittlung, Gründungswunsch ansprechen, AVGS beantragen
ab 7. Januar 2027
8 Wochen AVGS-Gründungscoaching: Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplan
bis 4. März 2027
Fachkundige Stellungnahme einholen
bis 11. März 2027
Antrag auf Gründungszuschuss (Phase 1) einreichen
1. April 2027
Geplanter Gründungstag, Gewerbe anmelden
- Puffer
1. Mai 2027
Spätester Gründungstag, Restanspruch genau 150 Tage
Das Ergebnis überrascht viele: Von Markus' 7 Monaten Spielraum bleiben ihm nur rund 11 Wochen, um sich zu entscheiden und den ersten Schritt zu gehen. Wartet er bis Februar, wird es knapp. Wartet er bis März, ist der Gründungszuschuss praktisch nicht mehr zu schaffen.
Wie viele Tage hast Du noch?
Im kostenlosen Förder-Check rechnen wir Deinen Restanspruch gemeinsam aus und legen fest, bis wann Du welchen Schritt gehen musst. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, ob der Gründungszuschuss zeitlich noch realistisch ist.
Über den Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Was verkürzt meinen Restanspruch?
Deinen Restanspruch verkürzt jeder Tag, an dem Du Arbeitslosengeld bekommst, und darüber hinaus vor allem eine Sperrzeit. § 148 SGB III zählt alle Gründe auf. Für Gründerinnen und Gründer sind diese am wichtigsten:
Was Deinen Restanspruch mindert
Bezug von Arbeitslosengeld
- Wie stark
- um jeden Tag, für den Du ALG I bekommst
- Beispiel bei 360 Tagen Anspruch
- nach 3 Monaten Bezug: 270 Tage Rest
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund)
- Wie stark
- mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer, bei 12 Wochen Sperrzeit
- Beispiel bei 360 Tagen Anspruch
- 360 − 90 = 270 Tage, bevor Du überhaupt Geld bekommst
Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung
- Wie stark
- um die Tage der Sperrzeit, in der Regel 1 Woche
- Beispiel bei 360 Tagen Anspruch
- 360 − 7 = 353 Tage
Sperrzeit wegen abgelehnter Arbeit oder Maßnahme
- Wie stark
- um die Tage der Sperrzeit
- Beispiel bei 360 Tagen Anspruch
- je nach Dauer der Sperrzeit
Gründungszuschuss Phase 1
- Wie stark
- um jeden Tag, für den Du den Zuschuss in Höhe Deines ALG I bekommst
- Beispiel bei 360 Tagen Anspruch
- 6 Monate Phase 1 = 180 Tage weniger Rest
Was passiert mit meinem Restanspruch nach der Gründung?
Nach der Gründung wird Dein Restanspruch eingefroren, aber nicht vollständig. Für jeden Tag der Phase 1, in der Du den Zuschuss in Höhe Deines Arbeitslosengeldes bekommst, sinkt er weiter (§ 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III). Phase 1 dauert 6 Monate, also 180 Tage.
Gründen mit 150 oder mit 210 Tagen Rest?
Gründung mit genau 150 Tagen
- Du hast das Zeitfenster voll ausgenutzt
- Du bekommst trotzdem den vollen Zuschuss
- nach Phase 1 ist Dein ALG-I-Anspruch aufgebraucht (150 − 180 = 0)
- kein Rest als Sicherheitsnetz, falls es nicht trägt
Gründung mit 210 Tagen
- derselbe Zuschuss, 6 Monate ALG I + 300 €, danach 9 Monate 300 € (Phase 2 nach Ermessen)
- nach Phase 1 bleiben 30 Tage ALG I als Rest
- mehr Puffer für Verzögerungen vor dem Start
- Du musst früher mit der Vorbereitung anfangen
Ein Rest bleibt nicht unbegrenzt erhalten: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre vergangen sind (§ 161 Abs. 2 SGB III). Als zusätzliches Sicherheitsnetz kannst Du Dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern.
Was kann ich tun, wenn ich schon unter 150 Tagen liege?
Wenn Du an Deinem geplanten Gründungstag unter 150 Tagen liegst, ist der Gründungszuschuss nicht mehr möglich. Das ist eine harte Voraussetzung, kein Ermessen. Deine Gründung ist damit aber nicht vom Tisch.
Wie viele Tage hast Du heute noch?
Dein Restanspruch heute, ohne Puffer gerechnet
- 1Ohne Zuschuss gründen. Wenn Dein Finanzplan auch ohne Zuschuss trägt, startest Du trotzdem. Dein restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt innerhalb der Vier-Jahres-Frist erhalten.
- 2Nebenberuflich testen. Neben dem Arbeitslosengeld darfst Du unter 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Gewinn bis 165 € im Monat wird nicht angerechnet. Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur an.
- 3Gefördertes Coaching trotzdem nutzen. Ein AVGS-Gründungscoaching ist eine eigene Förderung und hängt nicht von der 150-Tage-Grenze ab. Auch hier entscheidet die Agentur im Ermessen.
- 4Bei Wechsel ins Grundsicherungsgeld: Endet Dein Arbeitslosengeld und Du beziehst danach Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld für Deine Gründung bewilligen.
Welche Schritte grundsätzlich in welcher Reihenfolge kommen, liest Du im Ratgeber Arbeitslos selbstständig machen. Und wenn die Agentur trotz ausreichendem Restanspruch Nein sagt: Gründungszuschuss abgelehnt: Gründe, Widerspruch und nächste Schritte.
Fristen-Check vor dem Antrag
Bevor Du Deinen Antrag einreichst
- Anspruchsdauer und bisherige Minderungen aus dem Bescheid notiert
- Spätesten Gründungstag ausgerechnet und von der Agentur bestätigen lassen
- Wunsch-Gründungstag rund einen Monat vor dem spätesten Gründungstag gelegt
- Gründungswunsch im Gespräch mit der Vermittlung angesprochen und in der Akte vermerkt
- Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Gründungstag eingereicht
- Gewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit erst nach dem Antrag und zum abgestimmten Termin angemeldet
- Szenario mit und ohne Zuschuss im Finanzplan gerechnet, siehe Businessplan für die Arbeitsagentur
KI-generiertes BildSina Riegel, Gründungscoachin
Aus meiner Praxis
„Ich weiß, wie es sich anfühlt, startklar zu sein und auf eine Behörde zu warten. Bei meinem Nachhilfeinstitut waren die Lehrerinnen und Lehrer da, die ersten Schüler hatten sich angemeldet, nur die Zulassung fehlte. Wir standen in den Startlöchern und konnten nicht loslaufen. Seitdem plane ich jede Gründung mit Puffer. Und im Förder-Check stelle ich deshalb fast immer zuerst eine ganz nüchterne Frage: Wie viele Tage hast Du noch? Aus der diffusen Sorge wird dann eine konkrete Zahl. Und mit einer Zahl kann man planen.“
Deine Frist steht fest? Dann lass uns den ersten Schritt planen.
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Häufige Fragen
Quellen
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 147 SGB III – Anspruchsdauer
- § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
- § 154 SGB III – Berechnung und Leistung
- § 159 SGB III – Sperrzeit
- § 161 SGB III – Erlöschen des Anspruchs
- § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung
- § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Gründungszuschuss
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.
Kostenfreies Erstgespräch
Du hast die Idee - wir machen sie förderfähig.
Erzähl uns kurz, wo du stehst. Im kostenfreien Erstgespräch bekommst du eine klare Einschätzung zu AVGS-Gründungscoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
