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Gründen aus dem Leistungsbezug

Nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld: 15-Stunden-Grenze, Freibetrag, Meldepflicht

11 Min. Lesezeit Aktualisiert am 14. Oktober 2026Stand: Oktober 2026Von Sina Riegel
Gründerin plant am Schreibtisch ihre Stunden im Nebenerwerb
Ein Nebenerwerb mit Arbeitslosengeld ist ein Test. Er funktioniert, wenn Du Deine Stunden und Deine Fristen kennst.

Kurz gesagt

Du darfst Dich mit Arbeitslosengeld I nebenberuflich selbstständig machen, solange Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest und für Vermittlung verfügbar bleibst (§ 138 SGB III). Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur für Arbeit. Von Deinen Einnahmen werden pauschal 30 % als Betriebsausgaben abgezogen. Was danach über 165 € im Monat liegt, wird auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet (§ 155 SGB III). Willst Du später hauptberuflich mit Gründungszuschuss starten, stellst Du den Antrag, bevor Du auf 15 Stunden oder mehr gehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter 15 Stunden pro Woche bleibst Du arbeitslos. Gezählt wird die ganze Zeit für Deine Selbstständigkeit, nicht nur die bezahlten Stunden.
  • 165 € Freibetrag: Bis zu diesem Betrag bleibt Dein Einkommen aus dem Nebenerwerb anrechnungsfrei.
  • 30 % Pauschale: Bei Selbstständigen zieht die Agentur 30 % der Einnahmen als Betriebsausgaben ab, außer Du weist höhere Ausgaben nach. Bis 235,71 € Einnahmen im Monat wird deshalb nichts angerechnet.
  • Darüber bringen 100 € mehr Umsatz unterm Strich oft nur rund 20 € mehr. Der Nebenerwerb mit ALG I ist ein Test, keine Einkommensquelle.
  • Melden vor dem Start: Verschwiegenes Nebeneinkommen führt zur Rückforderung und kann ein Bußgeld kosten.
  • Der Restanspruch läuft weiter. Teste deshalb parallel zur Vorbereitung auf den Gründungszuschuss, nicht davor.

Du hast eine Idee und willst wissen, ob jemand dafür bezahlt, bevor Du alles auf eine Karte setzt? Dann ist die Frage naheliegend: Kann ich nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld sein? Die Antwort ist Ja, mit klaren Regeln. In diesem Artikel klären wir, wie viele Stunden erlaubt sind, wie viel von Deinem Verdienst wirklich bei Dir bleibt, was Du melden musst und wie Du aus dem Test später einen geförderten Hauptberuf machst.

Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Nicole, 44, 18 Jahre Bürokauffrau in einem Elektrobetrieb, betriebsbedingt gekündigt. Sie bezieht seit dem 1. Oktober 2026 Arbeitslosengeld I, 1.450 € im Monat, mit einer Anspruchsdauer von 360 Tagen. Ihre Idee: ein Büroservice für kleine Handwerksbetriebe, also Angebote schreiben, Rechnungen erstellen, Termine planen und Telefonate annehmen. Bevor sie hauptberuflich startet, will sie testen, ob Betriebe dafür zahlen. Ihr Stundensatz: 40 €. Sie rechnet mit 15 abgerechneten Stunden im Monat.

Darf ich mit Arbeitslosengeld nebenberuflich selbstständig sein?

Ja. Eine selbstständige Tätigkeit beendet Deine Arbeitslosigkeit nicht, solange sie weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst (§ 138 Abs. 3 SGB III). Arbeitest Du daneben noch in einem Minijob, werden die Stunden zusammengerechnet. Gelegentliche kurze Abweichungen sind unschädlich. Eine Woche mit 17 Stunden ist also kein Problem, solange sie die Ausnahme bleibt.

Die zweite Bedingung wird oft vergessen: Du musst weiter für die Vermittlung verfügbar sein (§ 138 Abs. 5 SGB III). Du nimmst Termine bei der Agentur wahr und stehst für eine zumutbare Stelle bereit. Der Nebenerwerb schützt Dich nicht vor Vermittlungsvorschlägen.

Begriff erklärt

15-Stunden-Grenze

Die Arbeitszeit, bis zu der eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit die Arbeitslosigkeit nicht beendet: weniger als 15 Stunden pro Woche, alle Tätigkeiten zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III). Ab 15 Stunden bist Du nicht mehr arbeitslos, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.

Was zählt zu den 15 Stunden?

Zu den 15 Stunden zählt alles, was Du für Deine Selbstständigkeit tust, nicht nur die Zeit, die Du Kunden in Rechnung stellst. Viele Gründerinnen und Gründer rechnen nur die bezahlten Stunden und liegen damit unbemerkt über der Grenze.

Nicoles Woche im Nebenerwerb

Arbeit für Kunden (rund 15 Stunden im Monat)

Stunden pro Woche
3,5
Zählt mit?
ja

Akquise: Betriebe anrufen, Angebote schreiben

Stunden pro Woche
2,5
Zählt mit?
ja

Fahrten zu Kunden

Stunden pro Woche
1,0
Zählt mit?
ja

Eigene Verwaltung: Rechnungen, Belege, E-Mails

Stunden pro Woche
1,0
Zählt mit?
ja

Weiterbildung zur Buchhaltungssoftware ihrer Kunden

Stunden pro Woche
0,5
Zählt mit?
ja

Summe

Stunden pro Woche
8,5
Zählt mit?
unter 15

Geschäftsmodelle mit festen Zeiten

Hast Du einen Laden, feste Öffnungszeiten oder einen Stand auf dem Wochenmarkt, rechnet die Agentur diese Zeiten mit. Bei 4 Öffnungstagen mit je 4 Stunden bist Du schon bei 16 Stunden, ohne Einkauf und Büro. Solche Ideen lassen sich mit Arbeitslosengeld nur sehr eingeschränkt testen.

Wie viel darf ich mit Arbeitslosengeld dazuverdienen?

Du darfst so viel verdienen, wie Du in weniger als 15 Stunden schaffst. Ab einer bestimmten Grenze wird Dein Verdienst aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Selbstständigen rechnet die Agentur so (§ 155 Abs. 1 SGB III):

  1. 1Betriebseinnahmen des Monats nehmen.
  2. 230 % als Betriebsausgaben abziehen. Hast Du höhere Ausgaben und kannst sie belegen, zählen die echten Ausgaben.
  3. 3Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen, wenn Du welche für diesen Monat zahlst.
  4. 4165 € Freibetrag abziehen.
  5. 5Der Rest wird vom Arbeitslosengeld dieses Monats abgezogen.
Begriff erklärt

Betriebsausgaben-Pauschale

Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit setzt die Agentur für Arbeit pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Ausgaben an, ohne dass Du Belege vorlegen musst. Sind Deine tatsächlichen Ausgaben höher, kannst Du sie nachweisen (§ 155 Abs. 1 Satz 2 SGB III).

Begriff erklärt

Freibetrag beim Nebeneinkommen

Der Teil Deines Nebeneinkommens, der nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird: 165 € im Monat (§ 155 Abs. 1 SGB III). Hattest Du dieselbe Nebentätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit, kann er höher sein (§ 155 Abs. 2 SGB III).

Nicoles Rechnung für einen Monat

Einnahmen: 15 Stunden zu 40 €

600 €

Einnahmen: 15 Stunden zu 40 €

Pauschale 30 %, höher als ihre echten Kosten von 60 €

− 180 €

Pauschale 30 %, höher als ihre echten Kosten von 60 €

Freibetrag

− 165 €

Freibetrag

werden vom Arbeitslosengeld abgezogen

255 €

werden vom Arbeitslosengeld abgezogen

Nicole bekommt in diesem Monat also 1.195 € Arbeitslosengeld statt 1.450 €. Dazu kommt ihr echter Gewinn: 600 € Einnahmen minus 60 € tatsächliche Kosten für Telefon, Software und Fahrten, also 540 €. Zusammen hat sie 1.735 €, das sind 285 € mehr als mit Arbeitslosengeld allein.

Die 30 % sind oft ein Vorteil

Viele Dienstleistungen haben kaum Kosten. Nicoles echte Ausgaben liegen bei 10 % ihrer Einnahmen, die Agentur zieht aber 30 % ab. Deshalb bleiben bei ihr bis 235,71 € Einnahmen im Monat komplett anrechnungsfrei (165 € geteilt durch 0,7), nicht nur 165 €.

Lohnt sich der Nebenerwerb mit Arbeitslosengeld finanziell?

Finanziell lohnt er sich nur in kleinem Rahmen. Oberhalb der anrechnungsfreien Grenze wird jeder zusätzliche Euro Einnahmen zu 70 Cent auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Nicole mit 10 % echten Kosten bleiben von 100 € zusätzlichem Umsatz deshalb nur rund 20 € übrig. Der eigentliche Gewinn ist ein anderer: Du erfährst, ob Kundinnen und Kunden für Dein Angebot zahlen.

Was Nicole bei verschiedenen Einnahmen bleibt (pro Monat)

200 €Angerechnet: 0 € · Mehr als ALG allein: + 180 €
Echter Gewinn (nach 10 % Kosten): 180 €
Anrechenbar (nach 30 % Pauschale): 140 €
Arbeitslosengeld danach: 1.450 €
Zusammen: 1.630 €
400 €Angerechnet: 115 € · Mehr als ALG allein: + 245 €
Echter Gewinn (nach 10 % Kosten): 360 €
Anrechenbar (nach 30 % Pauschale): 280 €
Arbeitslosengeld danach: 1.335 €
Zusammen: 1.695 €
600 €NicoleAngerechnet: 255 € · Mehr als ALG allein: + 285 €
Echter Gewinn (nach 10 % Kosten): 540 €
Anrechenbar (nach 30 % Pauschale): 420 €
Arbeitslosengeld danach: 1.195 €
Zusammen: 1.735 €
800 €Angerechnet: 395 € · Mehr als ALG allein: + 325 €
Echter Gewinn (nach 10 % Kosten): 720 €
Anrechenbar (nach 30 % Pauschale): 560 €
Arbeitslosengeld danach: 1.055 €
Zusammen: 1.775 €
1.000 €Angerechnet: 535 € · Mehr als ALG allein: + 365 €
Echter Gewinn (nach 10 % Kosten): 900 €
Anrechenbar (nach 30 % Pauschale): 700 €
Arbeitslosengeld danach: 915 €
Zusammen: 1.815 €

Nicole: Arbeitslosengeld 1.450 €, echte Kosten 10 % der Einnahmen, Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer. Vereinfacht ohne Steuern, die im Monat gezahlt und abgezogen würden. Bei 1.000 € Einnahmen arbeitet sie rund 12 Stunden pro Woche.

Nicoles Gewinn im Nebenerwerb und was davon angerechnet wird

180 €0 €200 €+ 180 €360 €115 €400 €+ 245 €540 €255 €600 €+ 285 €Nicole720 €395 €800 €+ 325 €900 €535 €1.000 €+ 365 €€ pro Monat
Nicoles Gewinn im Nebenerwerb und was davon angerechnet wird
GruppeEchter GewinnDavon auf das Arbeitslosengeld angerechnet
200 €180 €0 €
400 €360 €115 €
600 €540 €255 €
800 €720 €395 €
1.000 €900 €535 €
Je mehr Nicole einnimmt, desto größer wird der angerechnete Teil. Von 400 € auf 1.000 € Einnahmen wächst ihr Plus nur um 120 €.

Muss ich die Nebentätigkeit bei der Agentur für Arbeit melden?

Ja, und zwar vor dem Start. Du bist verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen, die für Dein Arbeitslosengeld wichtig sind (§ 60 SGB I). Dazu gehört eine selbstständige Tätigkeit, auch wenn Du noch nichts verdienst. Melde sie schriftlich oder über die Online-Services der Agentur und nenne Tätigkeit, Beginn und die geplanten Stunden pro Woche.

Danach gibst Du Deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig an, meist Monat für Monat auf einem Vordruck der Agentur. Weil Einnahmen aus Selbstständigkeit schwanken, kann die Agentur das Arbeitslosengeld vorläufig zahlen und später abrechnen. Bewahre deshalb jede Rechnung und jeden Beleg auf.

Nicht gemeldet heißt: zurückzahlen

Erfährt die Agentur später von einem Nebeneinkommen, fordert sie zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurück. Eine fehlende oder verspätete Meldung kann außerdem als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden (§ 404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III). Eine Meldung zu viel kostet Dich nichts.

Was musst Du anmelden, bevor Du loslegst?

Für einen Nebenerwerb gelten dieselben Formalitäten wie für einen Hauptberuf. Was Du brauchst, hängt davon ab, ob Deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist:

Anmeldungen im Nebenerwerb

Anmeldung

Gewerbe (z. B. Nicoles Büroservice)
Gewerbeamt, als Nebenerwerb, Gebühr meist 15 bis 65 €
Freier Beruf (z. B. Dozentin, Grafikdesigner)
keine Gewerbeanmeldung

Finanzamt

Gewerbe (z. B. Nicoles Büroservice)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Freier Beruf (z. B. Dozentin, Grafikdesigner)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER

Kammer

Gewerbe (z. B. Nicoles Büroservice)
IHK oder HWK, als Kleingewerbe bis 5.200 € Gewinn im Jahr meist beitragsfrei
Freier Beruf (z. B. Dozentin, Grafikdesigner)
keine Kammer, außer in Kammerberufen

Agentur für Arbeit

Gewerbe (z. B. Nicoles Büroservice)
vor dem Start melden
Freier Beruf (z. B. Dozentin, Grafikdesigner)
vor dem Start melden

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheidest Du unter anderem über die Kleinunternehmerregelung. Liegt Dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €, musst Du keine Umsatzsteuer berechnen (§ 19 UStG). Für einen Test im Nebenerwerb ist das meist die einfachste Lösung. Bei Deiner Steuererklärung gilt: Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Deinen Gewinn (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Leg deshalb einen Teil Deines Gewinns zurück.

Minikurs

Gewerbe, Finanzamt, Steuern: Starte Deinen Nebenerwerb sauber

In meinem Online-Minikurs Gründungs-Strategie im Nebenerwerb gehst Du in 14 Tagen Schritt für Schritt durch Anmeldung und Steuern. Kurze Lektionen von 20 bis 30 Minuten, mit Vorlagen, Checklisten und Beispielen für Dienstleistung, Online-Business, Coaching und Handel.

  • Grundlagen: Was als Nebenerwerb gilt und welche Behörde zuständig ist
  • Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR und was für Dich passt
  • Anmeldung: Gewerbeamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Feld für Feld
  • Steuern im 1. Jahr: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung, Fristen
  • Nebenerwerb und Alltag: Pflichten, Zeitplan, To-do-Listen

Der Kurs ist für Angestellte und Arbeitsuchende gemacht. Die Regeln zum Arbeitslosengeld (15 Stunden, Anrechnung, Meldung) stehen hier im Artikel.

Kann ich aus dem Nebenerwerb heraus den Gründungszuschuss bekommen?

Ja. Der Gründungszuschuss fördert die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit (§ 93 SGB III). Ein bestehender Nebenerwerb steht dem nicht im Weg. Du baust ihn dann auf 15 Stunden oder mehr pro Woche aus. Drei Regeln musst Du dabei einhalten:

  • Antrag vor dem Ausbau. Den Gründungszuschuss musst Du beantragen, bevor Du auf 15 Stunden oder mehr gehst (§ 324 SGB III). Wer schon vorher die Grenze überschreitet, hat aus Sicht der Agentur bereits gegründet.
  • 150 Tage Restanspruch am Tag des Ausbaus. Diese Grenze gilt auch für Dich. Wie Du sie ausrechnest, steht im Ratgeber 150 Tage Restanspruch.
  • Tragfähigkeit belegen. Wie bei jeder Gründung brauchst Du Businessplan, Finanzplan und die fachkundige Stellungnahme. Deine echten Umsätze aus dem Nebenerwerb sind dabei ein starker Beleg.

Gut zu wissen: Der Zuschuss richtet sich nach dem vollen Arbeitslosengeld

Geht Deine Nebentätigkeit in die hauptberufliche Selbstständigkeit über, rechnet die Agentur für Phase 1 mit Deinem ungekürzten Arbeitslosengeld (Fachliche Weisungen der BA zum Gründungszuschuss, FW 94.08). Bei Nicole wären das 1.450 € plus 300 €, also 1.750 € im Monat für 6 Monate, nicht 1.195 € plus 300 €.

Wie lange kann ich nebenberuflich testen?

So lange, wie Dein Restanspruch es zulässt. Denn jeder Monat, in dem Du Arbeitslosengeld bekommst, verbraucht 30 Tage Deines Anspruchs, auch wenn das Geld wegen der Anrechnung gekürzt ist (§ 148 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Der häufigste Fehler: erst ein halbes Jahr testen und dann mit der Vorbereitung auf den Gründungszuschuss beginnen. Dann ist die Frist meistens vorbei.

Erst testen, dann vorbereiten oder beides gleichzeitig?

Nacheinander

  • Du konzentrierst Dich zuerst ganz auf den Markt
  • 6 Monate Test kosten 180 Tage Restanspruch
  • danach bleiben Nicole nur noch 30 Tage bis zur 150-Tage-Grenze
  • Businessplan, Stellungnahme und Antrag sind in der Zeit kaum zu schaffen

Parallel

  • Test und Vorbereitung laufen gleichzeitig
  • echte Umsätze fließen direkt in den Businessplan
  • Nicole hat 4 Wochen Puffer vor ihrem spätesten Gründungstag
  • die ersten Monate sind voll, gute Planung der 15 Stunden nötig

Nicoles Fahrplan: testen und vorbereiten parallel

  1. 1. Oktober 2026

    Beginn Arbeitslosengeld I, 360 Tage Anspruch

  2. bis 31. Oktober 2026

    Nebenerwerb bei der Agentur gemeldet, Gewerbe angemeldet, Fragebogen ans Finanzamt

  3. Test beginnt

    1. November 2026

    Start Büroservice im Nebenerwerb, rund 8,5 Stunden pro Woche

  4. bis 17. Dezember 2026

    Gespräch mit der Vermittlung, Gründungswunsch ansprechen, AVGS beantragen

  5. ab 7. Januar 2027

    8 Wochen AVGS-Gründungscoaching, Umsätze aus dem Test fließen in den Finanzplan

  6. bis 4. März 2027

    Fachkundige Stellungnahme einholen

  7. bis 11. März 2027

    Antrag auf Gründungszuschuss einreichen, noch unter 15 Stunden

  8. 1. April 2027

    Ausbau zum Hauptberuf, Gewerbe auf Haupterwerb ummelden

  9. Puffer

    1. Mai 2027

    Spätester Gründungstag, Restanspruch genau 150 Tage

Nicole testet so 5 Monate lang und startet trotzdem mit einem Monat Puffer. Am 1. April 2027 hat sie noch 180 Tage Restanspruch. Den Ablauf vom Coaching bis zum Antrag beschreibt der Ratgeber Arbeitslos selbstständig machen.

Testen und trotzdem den Gründungszuschuss schaffen?

Im kostenlosen Förder-Check rechnen wir Deinen Restanspruch aus und legen fest, bis wann Du testen kannst und wann Du den Antrag stellen musst. Im AVGS-Gründungscoaching machen wir aus Deinen ersten Umsätzen einen tragfähigen Businessplan.

Über AVGS und Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Eine Bewilligung kann niemand garantieren.

Kostenfrei

Du möchtest Dein Gründungscoaching bei mir machen? Dann schreiben wir Deinen AVGS-Antrag.

Im AVGS-Gründungscoaching machen wir aus Deinen ersten Umsätzen im Nebenerwerb einen Businessplan, der die Prüfung besteht. Wenn Du Dein Coaching bei mir machen möchtest, formulieren wir Dir Deinen AVGS-Antrag kostenfrei, abgestimmt auf Deine Situation und Deine Förderstelle.

  • Du füllst ein kurzes Formular zu Vorhaben, Erfahrung und gewünschten Coaching-Inhalten aus.
  • Wir prüfen Deine Angaben und formulieren Deinen individuellen Antrag.
  • Du reichst ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ein. Nach der Bewilligung startet Dein Coaching.
AVGS-Antrag kostenfrei anfragen

Über den AVGS entscheidet Deine Agentur für Arbeit bzw. Dein Jobcenter. Wie ein guter Antrag aufgebaut ist, liest Du im Ratgeber AVGS beantragen.

Gilt ein höherer Freibetrag, wenn ich das Nebengewerbe schon vorher hatte?

Ja, wenn Du dieselbe Tätigkeit schon neben Deinem Job ausgeübt hast. Die Voraussetzung: In den 18 Monaten vor Beginn Deines Arbeitslosengeldes hast Du sie mindestens 12 Monate neben Deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung betrieben (§ 155 Abs. 2 SGB III). Dann bleibt Dein Einkommen daraus bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, den Du in den letzten 12 Monaten vor dem Arbeitslosengeld durchschnittlich pro Monat verdient hast.

Achtung, häufiger Rechenfehler: Die Beträge werden nicht addiert

Hast Du vorher durchschnittlich 320 € im Monat nebenbei verdient, ist Dein Freibetrag 320 €, nicht 320 € plus 165 € gleich 485 €. Das Gesetz sagt: der Durchschnitt, mindestens jedoch die 165 €. Es gilt also der höhere der beiden Beträge. Lag Dein Durchschnitt unter 165 €, bleibt es bei 165 €.

Was bleibt Dir vom Nebenerwerb? Der Nebenverdienst-Check mit Arbeitslosengeld

Unter der 15-Stunden-Grenze
  • Einnahmen: 600,00 €
  • abgezogene Ausgaben: 180,00 € (Pauschale 30 %)
  • Freibetrag: 165,00 €
  • angerechnet: 255,00 €

Arbeitslosengeld danach1.195,00 €

Dein echter Gewinn540,00 €

Zusammen: 1.735,00 € im Monat, 285,00 € mehr als mit Arbeitslosengeld allein.

Bis 235,71 € Einnahmen im Monat wird nichts angerechnet.

Vereinfachte Orientierung ohne Gewähr. Ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die die Agentur zusätzlich abziehen würde. Wie Dein Einkommen angerechnet wird, entscheidet Deine Agentur für Arbeit. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Unsicher? → Kostenloser Förder-Check

Du beziehst Grundsicherungsgeld?

Für Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, gelten andere Freibeträge, und Einnahmen aus Selbstständigkeit werden über die Anlage EKS abgerechnet. Einen Überblick gibt der Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.

Nebenerwerb mit Arbeitslosengeld sauber starten in 5 Schritten

Plane für den Start rund eine Woche ein, bevor der erste Kunde kommt.

Nebenerwerb mit Arbeitslosengeld sauber starten in 5 Schritten

  1. 1

    Stunden ehrlich planen

    30 Min.

    Schreib eine typische Woche auf, mit Kundenarbeit, Akquise, Fahrten und Büro. Bleib mit Puffer unter 15 Stunden.

  2. 2

    Agentur vorher informieren

    20 Min.

    Tätigkeit, Beginn und geplante Wochenstunden schriftlich oder online melden. Kopie aufheben.

  3. 3

    Gewerbe und Finanzamt anmelden

    2 Std.

    Gewerbeamt (bei Gewerbe), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, Kleinunternehmerregelung entscheiden. Schritt für Schritt erklärt im Minikurs Gründungs-Strategie im Nebenerwerb.

  4. 4

    Einnahmen und Ausgaben monatlich festhalten

    30 Min. pro Monat

    Rechnungen, Belege und Arbeitszeiten sammeln und der Agentur auf ihrem Vordruck melden. Ein eigenes Konto für den Nebenerwerb macht es leichter.

  5. 5

    Entscheidungstermin festlegen

    15 Min.

    Rechne Deinen spätesten Gründungstag aus und trag den Termin für den Antrag auf Gründungszuschuss in den Kalender ein. Willst Du Dich im AVGS-Gründungscoaching bei mir vorbereiten, formulieren wir Deinen AVGS-Antrag kostenfrei.

Checkliste: nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld

Bevor Du den ersten Auftrag annimmst

  • Wochenplan mit allen Tätigkeiten liegt unter 15 Stunden, inklusive Minijob
  • Nebentätigkeit vor dem Start bei der Agentur für Arbeit gemeldet, Kopie aufbewahrt
  • Gewerbe angemeldet bzw. als Freiberufler beim Finanzamt erfasst
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben, Kleinunternehmerregelung entschieden
  • System für Rechnungen, Belege und Arbeitszeiten eingerichtet
  • Monatliche Meldung von Einnahmen und Ausgaben im Kalender
  • Rücklage für die Steuer auf den Gewinn eingeplant
  • Spätester Gründungstag ausgerechnet, Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Ausbau auf 15 Stunden geplant
  • Erreichbar für Termine und Vermittlungsvorschläge der Agentur
Sina Riegel sitzt mit einem Notizbuch am Besprechungstisch

Sina Riegel, Gründungscoachin

Aus meiner Praxis

„Bevor ich meinen festen Job gekündigt habe, war ich schon nebenberuflich selbstständig. Das hat mir gezeigt, was mich an der Selbstständigkeit anzieht, lange bevor ich den großen Schritt gemacht habe. Heute ermutige ich meine Coachees, schon während des Coachings erste konkrete Schritte zu gehen: den Markt kennenlernen, sichtbar werden, ein Angebot testen. Eine nebenberufliche Gründung kann dafür ein guter Weg sein. Mit Arbeitslosengeld sage ich aber immer dazu: Ein Test ist ein Test. Er bringt Dir Klarheit über Deine Idee, aber kaum mehr Geld. Und er darf Dir nicht die Tage auffressen, die Du für den Gründungszuschuss brauchst.“
– Sina Riegel, Gründungscoachin

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Dein Nebeneinkommen angerechnet wird, entscheidet Deine Agentur für Arbeit im Einzelfall. Über AVGS und Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur im Rahmen ihres Ermessens. Eine Bewilligung kann niemand garantieren.

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Häufige Fragen

Ja. Solange Deine selbstständige Tätigkeit zusammen mit anderen Jobs weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst, bleibst Du arbeitslos und bekommst weiter Arbeitslosengeld (§ 138 Abs. 3 SGB III). Du musst die Tätigkeit vorher melden und für die Vermittlung verfügbar bleiben.

Es gibt keine Obergrenze für den Verdienst, nur für die Stunden. Angerechnet wird aber alles, was nach Abzug von 30 % Betriebsausgaben-Pauschale und 165 € Freibetrag übrig bleibt. Bis 235,71 € Einnahmen im Monat bleibt bei Selbstständigen deshalb alles anrechnungsfrei, wenn Deine echten Kosten unter 30 % liegen.

Die Agentur nimmt Deine Einnahmen des Monats, zieht pauschal 30 % als Betriebsausgaben ab oder Deine höheren nachgewiesenen Ausgaben, dann gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und 165 € Freibetrag. Der Rest wird vom Arbeitslosengeld dieses Monats abgezogen (§ 155 SGB III).

Alle Zeit, die Du für Deine Selbstständigkeit aufwendest: Arbeit für Kunden, Akquise, Angebote, Fahrten, Buchhaltung und feste Öffnungszeiten. Stunden aus einem Minijob werden dazugerechnet. Gelegentliche kurze Überschreitungen sind unschädlich.

Ja, vor dem Start (§ 60 SGB I). Danach meldest Du Deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig, meist monatlich. Verschwiegenes Nebeneinkommen führt zu Rückforderungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ja. Du beantragst den Gründungszuschuss, bevor Du die Tätigkeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche ausbaust, und hast an diesem Tag noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Für Phase 1 gilt dann Dein ungekürztes Arbeitslosengeld plus 300 €. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur im Ermessen.

Nicht der Nebenerwerb, sondern der Bezug des Arbeitslosengeldes. Jeder Tag, für den Du Arbeitslosengeld bekommst, mindert Deinen Anspruch, auch wenn es wegen der Anrechnung gekürzt ist. Plane den Test deshalb parallel zur Vorbereitung auf den Gründungszuschuss.

Ja, wenn Du es in den 18 Monaten vor dem Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate neben Deinem Job betrieben hast. Dann ist Dein Freibetrag Dein durchschnittlicher Monatsverdienst daraus aus den letzten 12 Monaten, mindestens aber 165 €. Die beiden Beträge werden nicht addiert.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit ja, beim Gewerbeamt als Nebenerwerb. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt. In beiden Fällen gibst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ab.

Quellen

  1. § 138 SGB III – Arbeitslosigkeit
  2. § 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen
  3. § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
  4. § 93 SGB III – Gründungszuschuss
  5. § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
  6. § 404 SGB III – Bußgeldvorschriften
  7. § 60 SGB I – Angabe von Tatsachen
  8. § 19 UStG – Kleinunternehmer
  9. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt
  10. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Gründungszuschuss (FW 93.31 bis 93.34, FW 94.08)
  11. Existenzgründungsportal des Bundes: Gründungszuschuss, wenn man vor der Antragstellung schon selbstständig tätig ist

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.

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