Businessplan & Zahlen

Fachkundige Stellungnahme: Wer sie ausstellt, was geprüft wird und was sie kostet

11 Min. Lesezeit Aktualisiert am 06. Oktober 2026Stand: November 2026Von Sina Riegel
Gründerin prüft vor dem Einreichen ihren Businessplan und den Vordruck für die fachkundige StellungnahmeKI-generiertes Bild
Die fachkundige Stelle prüft, ob Deine Zahlen zusammenpassen. Wer die Fragen vorher kennt, liefert die Antworten gleich mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für den Gründungszuschuss: Ohne Nachweis der Tragfähigkeit wird der Antrag abgelehnt (Fachliche Weisungen der BA, FW 93.46).
  • Du wählst die Stelle selbst: IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Fachverband, Bank, Steuerberatung oder Gründungsberatung (FW 93.49 und 93.50).
  • Du zahlst selbst: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten nicht. Die Entgelte sind nicht bundesweit einheitlich, frag vorher nach. Ausnahme: Ist die Stellungnahme Teil Deines geförderten Gründungscoachings, wie bei uns, entstehen Dir keine Zusatzkosten.
  • Ein Vordruck mit 10 Fragen: neun Ja/Nein-Fragen plus eine zusammenfassende Beurteilung (Vordruck BA GZ 04).
  • Vier Unterlagen sind Pflicht: Businessplan, Lebenslauf mit Qualifikationen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
  • Bescheinigung ist nicht Bewilligung: Die Agentur entscheidet danach im Ermessen über den Zuschuss.

Irgendwann im Antrag auf Gründungszuschuss taucht dieser Satz auf: „Bitte legen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor.“ Viele lesen ihn zum ersten Mal und fragen sich: Wer ist das? Was kostet das? Und was, wenn die Stelle Nein sagt? Die gute Nachricht: Die fachkundige Stellungnahme folgt einem festen Formular. Die Fragen darauf sind öffentlich. Wer sie kennt, kann seinen Businessplan so aufbauen, dass er sie beantwortet, bevor sie gestellt werden. Genau das machen wir in diesem Artikel.

Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Katrin, 47, 20 Jahre Sachbearbeiterin in einem Logistikunternehmen in Halle, betriebsbedingt gekündigt. Sie bezieht 1.450 € Arbeitslosengeld im Monat und will sich als virtuelle Assistentin für kleine Handwerksbetriebe selbstständig machen: Angebote schreiben, Rechnungen vorbereiten, Termine koordinieren. Das ist ein Gewerbe, also ist die IHK ihre naheliegende Stelle.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Eine fachkundige Stellungnahme ist ein kurzes, schriftliches Urteil einer anerkannten Stelle darüber, ob Dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Die Agentur für Arbeit verlangt sie, weil sie selbst keine Geschäftsmodelle begutachtet. Sie ist der Nachweis der Tragfähigkeit, den das Gesetz für den Gründungszuschuss vorschreibt (§ 93 Abs. 2 SGB III).

Begriff erklärt

Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)

Die Bewertung einer fachkundigen Stelle auf dem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit (BA GZ 04). Sie beurteilt, ob Dir die Gründung „perspektivisch gesehen eine ausreichende Lebensgrundlage“ bieten kann. „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist der umgangssprachliche Name für dasselbe Dokument.

Begriff erklärt

Fachkundige Stelle

Eine Einrichtung, die Gründungsvorhaben fachlich beurteilen kann. Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Liste ist laut Bundesagentur nicht abschließend (FW 93.49).

Wichtig für die Einordnung: Die Bundesagentur schreibt ihren Mitarbeitenden vor, dass die Stellungnahme „die Entscheidungsgrundlage“ bildet und die bescheinigte Tragfähigkeit „grundsätzlich nicht anzuzweifeln“ ist (FW 93.46). Eine sauber begründete Stellungnahme hat also Gewicht. Bei Zweifeln kann die Agentur aber eine weitere Stelle einschalten.

Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Die Stellungnahme dürfen Kammern, Fachverbände, Banken, Steuerberatung und auf Existenzgründung spezialisierte Unternehmensberatung ausstellen. Welche Stelle Du nimmst, entscheidest Du selbst (FW 93.50). In der Praxis hängt die Wahl vor allem davon ab, ob Du ein Gewerbe, ein Handwerk oder einen freien Beruf gründest.

Welche fachkundige Stelle passt zu Deiner Gründung?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Passt vor allem für
Gewerbe in Handel, Dienstleistung, Gastronomie, Online-Business
Worauf Du achten solltest
Entgelt und Bearbeitungsweg unterscheiden sich je IHK. Viele verlangen die Unterlagen vollständig per E-Mail.

Handwerkskammer (HWK)

Passt vor allem für
Handwerk, zulassungspflichtig oder zulassungsfrei
Worauf Du achten solltest
Prüft oft auch, ob Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle besteht.

Berufsständische Kammer

Passt vor allem für
Kammerberufe, z. B. Architektur, Steuerberatung, Heilberufe
Worauf Du achten solltest
Nur für Berufe, für die es eine Kammer gibt.

Fachverband

Passt vor allem für
Branchen mit starkem Verband
Worauf Du achten solltest
Kennt Markt und Preise der Branche, nicht jeder Verband bietet das an.

Kreditinstitut (Bank, Sparkasse)

Passt vor allem für
Gründungen mit Kreditbedarf
Worauf Du achten solltest
Sinnvoll, wenn Du ohnehin eine Finanzierung brauchst.

Steuerberatung, Unternehmensberatung, Gründungscoaching

Passt vor allem für
Freie Berufe, alle anderen
Worauf Du achten solltest
Laut BA, wenn der Schwerpunkt auf Existenzgründungsberatung liegt (FW 93.49). Vorteil: Die Stelle kennt Deinen Plan oft schon aus der Beratung.

Quelle: § 93 Abs. 2 SGB III und Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, FW 93.49 und 93.50. In begründeten Fällen kann die Agentur einzelne Stellen ausschließen.

Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die Kosten der fachkundigen Stellungnahme trägst Du selbst. Die Bundesagentur schreibt ausdrücklich, dass der Nachweis „auf eigene Kosten“ zu erbringen ist (FW 93.46). Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht. Die IHK Karlsruhe nennt zum Beispiel 120 €, andere Kammern haben eigene Entgeltordnungen, und Steuer- oder Unternehmensberatungen rechnen nach Vereinbarung ab.

  • Vorher nachfragen: Entgelt, Bearbeitungsdauer und ob ein persönliches Gespräch dazugehört.
  • Leistung vergleichen, nicht nur den Preis: Eine Stelle, die Rückfragen stellt, macht Deinen Antrag stärker.
  • Kosten in den Kapitalbedarfsplan: Zahlst Du die Stellungnahme selbst, ist sie eine Gründungsausgabe. Trag sie dort ein.

Was prüft die fachkundige Stelle? Die 10 Fragen des Formulars

Die fachkundige Stelle beantwortet auf dem Vordruck der Bundesagentur (BA GZ 04) neun Ja/Nein-Fragen und schreibt eine zusammenfassende Beurteilung. Die Fragen sind öffentlich. Hier stehen sie im Wortlaut, daneben, was sie für Deinen Businessplan bedeuten:

Die Fragen der Stellungnahme und was Du dafür lieferst

8

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht gegeben?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Lebenslauf, Zeugnisse, Berufserfahrung in genau dieser Tätigkeit

9

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Sind die Voraussetzungen … in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht gegeben?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
kaufmännische Erfahrung, Gründungsseminar oder Coaching, Verständnis Deiner Zahlen

10

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Liegen die Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Konzession, Eintragung ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle) … vor?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Nachweis oder Hinweis, dass keine Erlaubnis nötig ist

11

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Scheint das Existenzgründungsvorhaben – auch in absehbarer Zeit – konkurrenzfähig?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Zielgruppe, Wettbewerb, Dein Unterschied, Preise im Marktvergleich

12

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Schätzt die Existenzgründerin oder der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Umsatz hergeleitet aus Preis × Menge, nicht aus Wunschzahlen

13

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
… die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuerabzug realistisch ein?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
vollständige Kostenliste, keine vergessenen Posten

14

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
… den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Kapitalbedarfsplan inklusive Anlaufkosten und Reserve

15

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Kann das zu erwartende Einkommen … voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
Rechnung: Gewinn minus Krankenversicherung und Steuern, verglichen mit Deinem privaten Bedarf

16

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Bitte geben Sie nachfolgend eine zusammenfassende Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung ab.
Was Du im Businessplan dafür zeigst
ein schlüssiger roter Faden durch den ganzen Plan

17

Frage auf dem Vordruck (Wortlaut)
Scheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt realisierbar?
Was Du im Businessplan dafür zeigst
das Gesamturteil, das die Agentur als Erstes liest

Quelle: Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“, BA GZ 04 – 01/2025, Felder 8 bis 17. Die Felder 1 bis 7 enthalten Anschriften, Angaben zur Person und die Liste der vorgelegten Unterlagen.

Die Fragen 12 bis 15 drehen sich alle um Zahlen. Dort entscheidet sich die Stellungnahme am häufigsten. Und Frage 15 ist die, die viele unterschätzen: Es reicht nicht, dass Dein Unternehmen Gewinn macht. Der Gewinn muss nach Krankenversicherung und Steuern für Dein Leben reichen.

Reicht Dein Einkommen zum Leben? Die Rechnung für Katrin

Die fachkundige Stelle prüft bei Frage 15, ob nach Abzug von Krankenversicherung und Steuern genug für Deinen Lebensunterhalt übrig bleibt. Die Bundesagentur spricht von einer Lebensgrundlage „perspektivisch gesehen“. Das erste Jahr darf also knapp sein, wenn die Jahre danach tragen. Katrin plant mit einem Stundensatz von 55 € netto, im ersten Jahr mit langsamem Kundenaufbau. Ihr privater Bedarf liegt bei 1.700 € im Monat (Miete, Lebenshaltung, Altersvorsorge, ohne Krankenversicherung), also 20.400 € im Jahr.

Katrins Rentabilitätsvorschau: Was am Ende zum Leben bleibt

Umsatz

Jahr 1
30.000 €
Jahr 2
46.000 €
Jahr 3
55.000 €

Betriebskosten (Software, Laptop, Versicherungen, Marketing, Steuerberatung, Telefon)

Jahr 1
− 6.000 €
Jahr 2
− 6.500 €
Jahr 3
− 7.000 €

Betriebsergebnis vor Steuern (Frage 13)

Jahr 1
24.000 €
Jahr 2
39.500 €
Jahr 3
48.000 €

Kranken- und Pflegeversicherung, rund 20 %

Jahr 1
− 4.800 €
Jahr 2
− 7.900 €
Jahr 3
− 9.600 €

Rücklage Einkommensteuer (Schätzung)

Jahr 1
− 1.710 €
Jahr 2
− 4.810 €
Jahr 3
− 6.510 €

Verfügbares Einkommen

Jahr 1
17.490 €
Jahr 2
26.790 €
Jahr 3
31.890 €

Privater Bedarf

Jahr 1
20.400 €
Jahr 2
20.400 €
Jahr 3
20.400 €

Ergebnis (Frage 15)

Jahr 1
− 2.910 €
Jahr 2
+ 6.390 €
Jahr 3
+ 11.490 €

Vereinfachte Schätzung für eine alleinstehende Person ohne Kinder, Stand 2026. Krankenversicherung: rund 20 % des Gewinns, mindestens rund 264 € im Monat (Mindestbemessung 1.318,33 €). Steuerrücklage: 25 % des Betrags, der nach Krankenversicherung über dem Grundfreibetrag von rund 12.350 € liegt. Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmen erst über 24.500 € Gewinn an und wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Deine echte Steuerlast berechnet Deine Steuerberatung.

Was die Stelle in Katrins Zahlen sieht

Lücke im ersten Jahr

− 2.910 €

Lücke im ersten Jahr

Gründungszuschuss Phase 1: 6 × (1.450 € + 300 €)

10.500 €

Gründungszuschuss Phase 1: 6 × (1.450 € + 300 €)

Puffer im zweiten Jahr

+ 6.390 €

Puffer im zweiten Jahr

trägt die Gründung Katrin allein

ab Jahr 2

trägt die Gründung Katrin allein

Das Ergebnis ist ehrlich und genau deshalb überzeugend: Im ersten Jahr fehlen Katrin knapp 3.000 €. Diese Lücke deckt der Gründungszuschuss in den ersten sechs Monaten mehr als ab. Ab dem zweiten Jahr trägt sich die Gründung ohne Förderung. Eine fachkundige Stelle kann das nachvollziehen. Ein Plan, der schon im ersten Monat 4.000 € Umsatz annimmt, wirkt dagegen schöngerechnet und löst bei Frage 12 ein Nein aus.

Zwei Arten, dieselbe Gründung zu planen

Plan, der die Prüfung besteht

  • Umsatz hergeleitet: 55 € × geplante Stunden × Kundenzahl
  • Anlauf im ersten Jahr eingeplant
  • Krankenversicherung und Steuern abgezogen
  • Gründungszuschuss als Brücke für die Lücke im ersten Jahr
  • ab Jahr 2 tragfähig ohne Förderung

Plan, der Rückfragen auslöst

  • Umsatz ab Monat 1 auf Endniveau
  • Kosten ohne Versicherungen und Steuerberatung
  • „Gewinn“ wird mit „Einkommen“ verwechselt
  • Zuschuss als Einnahme im Unternehmen verbucht
  • Lebensunterhalt nur mit Zuschuss gedeckt

Reicht Dein Einkommen zum Leben? Der Check zu Frage 15

Betriebsergebnis vor Steuern: 39.500 €

Kranken- und Pflegeversicherung (rund 20 %): − 7.900 €

Rücklage Einkommensteuer (Schätzung): − 4.810 €

Verfügbar im Jahr: 26.790 € (im Monat 2.233 €)

Dein Bedarf im Jahr: 20.400 €

Trägt: + 6.390 € Puffer im Jahr

Vereinfachte Schätzung für eine alleinstehende Person ohne Kinder, Stand 2026, ohne Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Deine echte Steuer- und Beitragslast hängt von Deiner Situation ab. Keine Steuerberatung.

Unsicher? → Kostenloser Förder-Check

Welche Unterlagen brauchst Du für die Stellungnahme?

Für die fachkundige Stellungnahme brauchst Du vier Pflichtunterlagen und den Vordruck der Bundesagentur. Die Bundesagentur nennt Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (FW 93.46). Fehlt etwas, bearbeiten viele Stellen den Antrag gar nicht erst.

Unterlagen für die fachkundige Stelle

  • Beschreibung des Gründungsvorhabens (Businessplan): Angebot, Zielgruppe, Wettbewerb, Preise, Marketing, Standort
  • Lebenslauf mit Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen, lückenlos und tabellarisch
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Was brauchst Du zum Start, und woher kommt das Geld?
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, das erste Jahr monatlich
  • Liquiditätsplan, wird von vielen Stellen zusätzlich verlangt, ebenfalls monatlich
  • Vordruck BA GZ 04 „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“, von der Agentur oder als Download
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe, falls Du schon einmal selbstständig warst
  • Erlaubnis oder Nachweis, falls Deine Tätigkeit zulassungspflichtig ist

Tipp: Die Bundesagentur stellt auch ein Musteranschreiben an die fachkundige Stelle (BA GZ 03) bereit. Damit bittest Du formal um die Stellungnahme und listest die beigefügten Unterlagen auf.

So bekommst Du die Stellungnahme in 6 Schritten

Von der Wahl der Stelle bis zur fertigen Stellungnahme kommst Du in sechs Schritten. Plane dafür ein bis drei Wochen ein, je nach Stelle und Rückfragen. Die Stellungnahme muss vorliegen, bevor die Agentur über Deinen Antrag entscheiden kann.

So bekommst Du die Stellungnahme in 6 Schritten

  1. 1

    Stelle auswählen

    1 Tag

    Gewerbe: IHK, Handwerk: HWK, freier Beruf: Steuerberatung, Verband oder Kammer. Oder Deine Gründungsberatung, wenn sie selbst fachkundige Stelle ist. Frag nach Entgelt, Dauer und Form der Unterlagen.

  2. 2

    Businessplan auf die 10 Fragen prüfen

    1 bis 2 Std.

    Geh die Tabelle oben durch. Findet die Stelle zu jeder Frage die Antwort in Deinen Unterlagen?

  3. 3

    Zahlen gegenrechnen

    1 Std.

    Umsatz aus Preis × Menge, alle Kosten, Krankenversicherung und Steuern abgezogen, Ergebnis mit Deinem privaten Bedarf verglichen. Der Lebensgrundlagen-Check oben hilft.

  4. 4

    Unterlagen vollständig einreichen

    30 Min.

    Businessplan, Lebenslauf, Pläne, Vordruck BA GZ 04 und Musteranschreiben BA GZ 03, am besten als ein PDF.

  5. 5

    Rückfragen beantworten

    1 bis 14 Tage

    Viele Stellen fragen nach oder bitten zum Gespräch. Antworte schnell und mit Zahlen, nicht mit Begeisterung.

  6. 6

    Stellungnahme lesen und mit dem Antrag einreichen

    15 Min.

    Prüfe Feld 17 und die Beurteilung in Feld 16, bevor Du die Stellungnahme an die Agentur gibst.

Unsicher, ob Deine Zahlen die Prüfung bestehen?

Im kostenlosen Förder-Check schauen wir auf Deine Ausgangslage und darauf, wie realistisch Dein Plan bisher ist. Im AVGS-Gründungscoaching erarbeiten wir Businessplan und Zahlen gemeinsam und stellen Dir die fachkundige Stellungnahme ohne Zusatzkosten aus, wenn Dein Plan trägt.

Über den Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Eine Bewilligung kann niemand garantieren.

Bescheinigung ist nicht Bewilligung: Was nach der Stellungnahme passiert

Eine positive fachkundige Stellungnahme ist eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss, aber keine Zusage. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Sie prüft nach der Stellungnahme weiter, unter anderem diese Punkte:

  • Persönliche Eignung: Fachkenntnisse, kaufmännische Kenntnisse und gegebenenfalls Fähigkeiten zur Unternehmensführung (FW 93.51). Bei Zweifeln kann die Agentur den Berufspsychologischen Service einschalten (FW 93.53).
  • Restanspruch: mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld am Tag vor der Gründung.
  • Hauptberuflichkeit: mindestens 15 Stunden pro Woche (FW 93.32).
  • Ermessen: zum Beispiel, ob eine Vermittlung in Arbeit naheliegt oder die Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist (FW 93.06).

Wie Du ausrechnest, bis wann Du gründen musst, steht im Ratgeber 150 Tage Restanspruch. Was Du tun kannst, wenn die Agentur trotz Stellungnahme ablehnt, im Ratgeber Gründungszuschuss abgelehnt.

Was tun, wenn die Stellungnahme negativ ausfällt?

Fällt die Stellungnahme negativ aus, solltest Du sie nicht einfach einreichen. Ohne Nachweis der Tragfähigkeit lehnt die Agentur den Antrag ab (FW 93.46). Lies zuerst, woran es liegt. Meist sind es nicht die Idee, sondern einzelne Annahmen.

  1. 1Begründung lesen: Welche Frage hat die Stelle mit Nein beantwortet? Feld 16 sagt Dir meist, warum.
  2. 2Plan gezielt überarbeiten: Unrealistischer Umsatz? Dann Anlaufphase und Kundenzahl herleiten. Fehlende kaufmännische Kenntnisse? Dann ein Seminar oder Coaching nachweisen. Lebensgrundlage zu knapp? Dann Preise, Kosten oder Angebot anpassen.
  3. 3Erneut vorlegen: Mit den überarbeiteten Unterlagen bei derselben Stelle. Die Wahl der Stelle liegt rechtlich bei Dir. Sinnvoller als ein Wechsel ist aber fast immer, die Kritik zu beheben.
  4. 4Frist im Blick behalten: Jede Woche Überarbeitung kostet Restanspruch. Rechne nach, wie viel Zeit bleibt.

Brauche ich die Stellungnahme auch für Einstiegsgeld?

Wenn Du Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beziehst, ist der Weg ein anderer. Für Zuschüsse und Darlehen für Anschaffungen nach § 16c SGB II soll das Jobcenter eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen. Beim Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) schreibt das Gesetz sie nicht ausdrücklich vor. Viele Jobcenter verlangen trotzdem einen Nachweis der Tragfähigkeit. Frag Dein Jobcenter, welche Form es erwartet. Mehr dazu auf der Seite Einstiegsgeld beantragen.

Checkliste: Bevor Du die Unterlagen an die Stelle schickst

Vor dem Einreichen bei der fachkundigen Stelle

  • Stelle passend zur Tätigkeit gewählt (Gewerbe, Handwerk oder freier Beruf)
  • Entgelt und Bearbeitungsdauer erfragt und im Kapitalbedarfsplan eingetragen
  • Businessplan beantwortet alle Fragen 8 bis 17 des Vordrucks
  • Umsatz hergeleitet aus Preis × Menge, mit Anlaufphase
  • Alle Kosten erfasst, auch Versicherungen, Steuerberatung, Kammerbeitrag
  • Krankenversicherung und Steuern abgezogen, Ergebnis mit privatem Bedarf verglichen
  • Gründungszuschuss privat eingeplant, nicht als Umsatz
  • Lebenslauf lückenlos, Zeugnisse und Nachweise beigelegt
  • Zulassung oder Erlaubnis geklärt, falls nötig
  • Vordruck BA GZ 04 und Musteranschreiben BA GZ 03 beigelegt
  • Spätesten Gründungstag ausgerechnet, Puffer für Rückfragen eingeplant
Gründungscoach Sina Riegel zeigt am Flipchart mit der Aufschrift Finanzplanung auf Diagramme zu Investitionen, Kosten und LiquiditätKI-generiertes Bild

Sina Riegel, Gründungscoachin

Aus meiner Praxis

„Ich habe Businesspläne für sehr unterschiedliche Gründungen geschrieben, vom Restaurant mit 100.000 € Finanzierungsbedarf bis zur App, in deren Branche ich mich erst einarbeiten musste. Was ich dabei gelernt habe: Die fachkundige Stelle ist nicht der Gegner. Sie stellt dieselben Fragen, die Dir später jeder Monat Deiner Selbstständigkeit stellt. Reicht der Umsatz? Sind alle Kosten drin? Bleibt genug zum Leben? Deshalb rechne ich mit meinen Coachees lieber einmal ehrlich als zweimal schön. Und weil wir die Stellungnahme am Ende selbst ausstellen, gilt das doppelt: Meine Unterschrift steht nur unter einem Plan, den ich selbst für tragfähig halte. Ein Plan mit einem knappen ersten Jahr, das sauber begründet ist, überzeugt mehr als einer, in dem alles glänzt.“
– Sina Riegel, Gründungscoachin

Rechne einmal ehrlich, nicht zweimal schön.

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Häufige Fragen

Quellen

  1. § 93 SGB III – Gründungszuschuss
  2. § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
  3. § 16b SGB II – Einstiegsgeld
  4. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen
  5. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss (Stand 13.09.2023)
  6. Bundesagentur für Arbeit: Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ (BA GZ 04 – 01/2025)
  7. Bundesagentur für Arbeit: Musteranschreiben an die fachkundige Stelle (BA GZ 03)
  8. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
  9. IHK Karlsruhe: Stellungnahme Tragfähigkeit

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.

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