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Krankenversicherung mit Gründungszuschuss: Reichen die 300 Euro noch?

11 Min. Lesezeit Aktualisiert am 14. Oktober 2026Stand: Dezember 2026 (Beitragswerte 2026)Von Sina Riegel
Gründer prüft am Küchentisch den Beitragsbescheid seiner Krankenkasse
Der erste Beitragsbescheid überrascht viele Gründer. Mit der richtigen Rechnung vorher überrascht er Dich nicht.

Kurz gesagt

Für die Krankenversicherung mit Gründungszuschuss reichen die 300 € in Phase 1 meistens nicht. Der Grund: Der Teil des Zuschusses in Höhe Deines Arbeitslosengeldes ist beitragspflichtig, nur die 300 € sind es nicht (§ 240 Abs. 2 SGB V). Liegt Dein Arbeitslosengeld je nach Familie über etwa 1.400 bis 1.500 €, kostet die Kranken- und Pflegeversicherung in Phase 1 schon mehr als 300 €, auch ohne Gewinn. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 257 bis 286 € im Monat. Plane die Differenz aus eigener Tasche ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ab Tag 1: Als hauptberuflich Selbstständige oder Selbstständiger zahlst Du Kranken- und Pflegeversicherung allein. Eine Familienversicherung über Partner:in ist dann ausgeschlossen.
  • Der Zuschuss zählt mit: Die Kasse rechnet den Arbeitslosengeld-Anteil des Gründungszuschusses zu Deinem Einkommen. Nur 300 € im Monat bleiben beitragsfrei.
  • Mindestbeitrag 2026: Gerechnet wird mindestens mit 1.318,33 € Einkommen im Monat. Das ergibt je nach Kindern und Krankengeld 257,08 € bis 286,08 €.
  • Im Beispiel zahlt Markus in Phase 1 697,77 € im Monat für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die 300 € decken davon weniger als die Hälfte.
  • Der Beitrag ist vorläufig: Nach Deinem ersten Steuerbescheid rechnet die Kasse nach. Zu niedrig geschätzt heißt Nachzahlung.
  • Krankengeld gibt es nicht automatisch. Ohne Wahlerklärung oder Tarif bekommst Du kein Geld, wenn Du länger krank bist.

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Die 300 € im Monat beim Gründungszuschuss sind „zur sozialen Sicherung“ gedacht. Viele Gründerinnen und Gründer verstehen das so: Damit ist die Krankenversicherung bezahlt. Dann kommt der erste Beitragsbescheid, und der Betrag ist doppelt so hoch wie erwartet. In diesem Artikel klären wir, wie die Krankenversicherung mit Gründungszuschuss wirklich berechnet wird, wie viel Du 2026 mindestens zahlst und wie Du die Lücke von Anfang an einplanst.

Ein Beispiel zieht sich durch den Artikel: Markus, 46, 14 Jahre Servicetechniker und zuletzt Teamleiter, betriebsbedingt gekündigt. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder, 12 und 15 Jahre alt, und bekommt 1.900 € Arbeitslosengeld im Monat. Er macht sich mit der Wartung von Heizungsanlagen für private Hausbesitzer selbstständig. Wie er seinen Gründungstermin plant, steht im Ratgeber 150 Tage Restanspruch. Im ersten Jahr rechnet er mit 1.200 € Gewinn im Monat, im zweiten mit 2.500 €. Weil die Familie von seinem Einkommen abhängt, will er Anspruch auf Krankengeld.

Wie bist Du mit Gründungszuschuss krankenversichert?

Mit Gründungszuschuss bist Du in der Regel freiwillig gesetzlich versichert und zahlst den Beitrag komplett selbst. Solange Du Arbeitslosengeld bekommen hast, hat die Agentur für Arbeit Deine Beiträge übernommen. Mit dem Start Deiner Selbstständigkeit endet das. Als hauptberuflich Selbstständige oder Selbstständiger bist Du nicht mehr pflichtversichert, und eine kostenlose Familienversicherung über Partner:in oder Eltern ist ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Diese Tür ist also zu.

Du hast zwei Möglichkeiten: in Deiner gesetzlichen Kasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Für die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist die gesetzliche Kasse der sicherere Weg. Warum, steht weiter unten im Vergleich.

Begriff erklärt

Mindestbemessungsgrundlage

Das Einkommen, mit dem die gesetzliche Krankenkasse bei Selbstständigen mindestens rechnet, auch wenn Du weniger verdienst. 2026 sind das 1.318,33 € im Monat, ein Neunzigstel der Bezugsgröße pro Tag (§ 240 Abs. 4 SGB V).

Ist der Gründungszuschuss beitragspflichtig?

Ja, zum größten Teil. Der Gründungszuschuss besteht in Phase 1 aus zwei Teilen: einem Betrag in Höhe Deines Arbeitslosengeldes und 300 € zur sozialen Sicherung. Für die Krankenversicherung zählt bei freiwillig Versicherten die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Das Gesetz nimmt davon nur einen Teil aus: Der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 94 des Dritten Buches bleibt in Höhe von 300 € monatlich unberücksichtigt (§ 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Der Arbeitslosengeld-Anteil ist also beitragspflichtig und kommt zu Deinem Gewinn dazu.

Was die Krankenkasse beim Gründungszuschuss mitrechnet

Phase 1, Teil in Höhe des Arbeitslosengeldes (Monat 1 bis 6)

Betrag bei Markus
1.900 €
Beitragspflichtig?
ja

Phase 1, Pauschale zur sozialen Sicherung

Betrag bei Markus
300 €
Beitragspflichtig?
nein

Phase 2, Pauschale zur sozialen Sicherung (Monat 7 bis 15)

Betrag bei Markus
300 €
Beitragspflichtig?
nein

Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit

Betrag bei Markus
1.200 €
Beitragspflichtig?
ja

Der Denkfehler, der viele Gründer Geld kostet

Die 300 € bleiben zwar beitragsfrei, aber die 1.900 € daneben nicht. Bei Markus kostet allein der Arbeitslosengeld-Anteil des Zuschusses 396,15 € Kranken- und Pflegeversicherung im Monat. Das ist schon mehr als die 300 €, bevor er einen Euro Gewinn gemacht hat.

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige 2026?

2026 zahlst Du als Selbstständige oder Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse mindestens 257,08 € und höchstens rund 1.261 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitrag setzt sich aus vier Teilen zusammen, die Du alle selbst trägst:

Beitragssätze für freiwillig versicherte Selbstständige 2026

Krankenversicherung ohne Krankengeld

Satz
14,0 %
Hinweis
ermäßigter Beitragssatz

Krankenversicherung mit Krankengeld

Satz
14,6 %
Hinweis
allgemeiner Beitragssatz, nach Wahlerklärung

Zusatzbeitrag

Satz
durchschnittlich 2,9 %
Hinweis
je nach Kasse höher oder niedriger

Pflegeversicherung

Satz
3,6 %
Hinweis
4,2 % ohne Kinder (ab 23 Jahren), weniger ab dem 2. Kind unter 25

Bemessung mindestens

Satz
1.318,33 € im Monat
Hinweis
auch wenn Du weniger verdienst

Bemessung höchstens

Satz
5.812,50 € im Monat
Hinweis
Beitragsbemessungsgrenze

Mindestbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung 2026 pro Monat

ohne Kinder

ohne Krankengeld
278,17 €
mit Krankengeld
286,08 €

1 Kind (oder Kinder über 25)

ohne Krankengeld
270,26 €
mit Krankengeld
278,17 €

2 Kinder unter 25

ohne Krankengeld
266,96 €
mit Krankengeld
274,87 € · Markus

3 Kinder unter 25

ohne Krankengeld
263,67 €
mit Krankengeld
271,58 €

4 Kinder unter 25

ohne Krankengeld
260,37 €
mit Krankengeld
268,28 €

5 oder mehr Kinder unter 25

ohne Krankengeld
257,08 €
mit Krankengeld
264,99 €

Berechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % auf die Mindestbemessung von 1.318,33 €. Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI. Deine Kasse kann einen anderen Zusatzbeitrag haben.

Die Tabelle zeigt den Boden. Verdienst Du mehr als 1.318,33 €, steigt der Beitrag mit: Bei einem Beitragssatz von rund 21 % kosten Dich 100 € mehr Einkommen etwa 21 € mehr Beitrag. Mit Zuschuss rechnet die Kasse den Arbeitslosengeld-Anteil zu Deinem Einkommen dazu. Deshalb landen die meisten Gründer in Phase 1 deutlich über dem Mindestbeitrag.

Reichen die 300 Euro für die Krankenversicherung?

In Phase 1 reichen die 300 € fast nie, in Phase 2 nur bei kleinem Gewinn. Die Grenze liegt bei einem beitragspflichtigen Einkommen von etwa 1.380 bis 1.540 € im Monat, je nach Kindern und Krankengeld. Bei Markus sind es 1.438,85 €. Bis dahin kostet die Kranken- und Pflegeversicherung höchstens 300 €. Liegt Dein Arbeitslosengeld schon darüber, reichen die 300 € in Phase 1 auch ohne jeden Gewinn nicht. Für die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung bleibt dann ohnehin nichts übrig.

Markus' Sozialversicherung in drei Phasen (pro Monat)

Phase 1 (Monat 1–6)Summe: 697,77 € · aus eigener Tasche: 397,77 €
Beitragspflichtiges Einkommen: 1.900 € Zuschuss-Anteil + 1.200 € Gewinn = 3.100 €
Kranken- + Pflegeversicherung (20,85 %): 646,35 €
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: 51,42 €
davon gedeckt durch Zuschuss: 300 €
Phase 2 (Monat 7–15)Summe: 326,29 € · aus eigener Tasche: 26,29 €
Beitragspflichtiges Einkommen: 1.200 € Gewinn, angehoben auf Mindestbemessung 1.318,33 €
Kranken- + Pflegeversicherung (20,85 %): 274,87 €
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: 51,42 €
davon gedeckt durch Zuschuss: 300 €
Ab Monat 16 (Jahr 2, ohne Zuschuss)Summe: 572,67 € · aus eigener Tasche: 572,67 €
Beitragspflichtiges Einkommen: 2.500 € Gewinn
Kranken- + Pflegeversicherung (20,85 %): 521,25 €
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: 51,42 €
davon gedeckt durch Zuschuss: 0 €

Markus: zwei Kinder unter 25, mit Krankengeld (14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + 3,35 % Pflegeversicherung = 20,85 %). Freiwillige Arbeitslosenversicherung im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr zum halben Beitrag von 51,42 €, danach 102,83 € (Stand 2026). Ohne freiwillige Rentenversicherung. Vereinfacht mit gleichbleibendem Monatsgewinn gerechnet.

Was Markus monatlich für seine Absicherung zahlt und was der Zuschuss deckt

697,77 €300,00 €397,77 €aus eigener TaschePhase 1326,29 €300,00 €Phase 2572,67 €0 €Ab Monat 16€ pro Monat
Was Markus monatlich für seine Absicherung zahlt und was der Zuschuss deckt
GruppeBeiträge Kranken-, Pflege- und ArbeitslosenversicherungPauschale aus dem Gründungszuschuss
Phase 1697,77 €300,00 €
Phase 2326,29 €300,00 €
Ab Monat 16572,67 €0,00 €
In Phase 1 deckt die Pauschale weniger als die Hälfte. Über 15 Monate zahlt Markus 2.623,23 € selbst dazu.

Markus' Krankenversicherung in Zahlen

Kranken- und Pflegeversicherung allein auf den Zuschuss-Anteil, pro Monat

396,15 €

Kranken- und Pflegeversicherung allein auf den Zuschuss-Anteil, pro Monat

aus eigener Tasche pro Monat in Phase 1

397,77 €

aus eigener Tasche pro Monat in Phase 1

aus eigener Tasche über alle 15 Monate Förderung

2.623,23 €

aus eigener Tasche über alle 15 Monate Förderung

beitragspflichtigem Einkommen reichen 300 € für seine Krankenversicherung nicht mehr

ab 1.439 €

beitragspflichtigem Einkommen reichen 300 € für seine Krankenversicherung nicht mehr

Hast Du die Krankenversicherung in Deinem Plan richtig drin?

Im kostenlosen Förder-Check schauen wir auf Deine Ausgangslage, Deinen Förderweg und Deine Zahlen. Im AVGS-Gründungscoaching rechnen wir Deinen Finanzplan mit echten Beiträgen durch, nicht mit der 300-Euro-Pauschale.

Über den Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Eine Bewilligung kann niemand garantieren.

Wie berechnet die Krankenkasse Deinen Beitrag als Gründer?

Die Krankenkasse setzt Deinen Beitrag zuerst vorläufig fest, auf Basis Deiner eigenen Schätzung. Einen Steuerbescheid hast Du als Gründer noch nicht. Deshalb fragt die Kasse nach Deinen voraussichtlichen Einnahmen und will sie belegt sehen (§ 240 Abs. 4a SGB V). Am besten nimmst Du dafür die Rentabilitätsvorschau aus Deinem Businessplan. Wie die aussieht, zeigt der Ratgeber Finanzplan für den Gründungszuschuss.

Sobald Dein erster Einkommensteuerbescheid da ist, setzt die Kasse den Beitrag endgültig fest, rückwirkend für das ganze Jahr. Hast Du zu niedrig geschätzt, zahlst Du nach. Hast Du zu hoch geschätzt, bekommst Du Geld zurück. Legst Du den Steuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres vor, rechnet die Kasse mit der Beitragsbemessungsgrenze, also mit dem Höchstbeitrag.

Begriff erklärt

Vorläufige Beitragsfestsetzung

Der Beitrag, den die Krankenkasse bei Selbstständigen zunächst auf Basis der geschätzten oder zuletzt bekannten Einnahmen berechnet. Mit dem Einkommensteuerbescheid wird er endgültig festgesetzt und, wenn nötig, nachgefordert oder erstattet.

Lieber realistisch als niedrig schätzen

Eine niedrige Schätzung senkt Deinen Beitrag nur für den Moment. Die Nachzahlung kommt mit dem Steuerbescheid, oft im zweiten oder dritten Jahr, wenn auch die erste Steuerzahlung fällig wird. Schätz deshalb Deinen Gewinn so, wie er in Deinem Businessplan steht, und leg monatlich etwas zurück, wenn Du besser läufst als geplant.

Zwei Meldungen, die Du nicht vergessen solltest

Reich Deinen Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss bei der Krankenkasse ein, damit sie die 300 € herausrechnet. Und gib Bescheid, wenn Phase 1 endet. Ab Monat 7 zählt nur noch Dein Gewinn, der Arbeitslosengeld-Anteil fällt weg und Dein Beitrag sinkt.

Brauchst Du als Selbstständiger Krankengeld?

Wenn Deine Familie von Deinem Einkommen lebt, brauchst Du in aller Regel eine Absicherung für den Krankheitsfall. Ohne sie bekommst Du als Selbstständige oder Selbstständiger kein Krankengeld, auch nicht bei einer langen Krankheit. In der gesetzlichen Kasse hast Du drei Wege:

  • Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V): Du zahlst den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 %. Krankengeld gibt es dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Beim Mindestbeitrag kostet das rund 8 € mehr im Monat.
  • Wahltarif Deiner Kasse: Krankengeld früher, etwa ab dem 15. oder 22. Tag, gegen einen Zusatzbeitrag. Bedingungen und Bindungsfrist unterscheiden sich je nach Kasse.
  • Private Krankentagegeldversicherung: zusätzlich zur gesetzlichen Kasse, mit frei wählbarem Beginn und Betrag. Hier gibt es eine Gesundheitsprüfung.
Begriff erklärt

Wahlerklärung Krankengeld

Die Erklärung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, mit der Selbstständige Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen. Dafür gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes.

Gesetzlich oder privat: Was passt für Gründer aus der Arbeitslosigkeit?

Für die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist die gesetzliche Krankenkasse die sicherere Wahl. Der Beitrag richtet sich nach Deinem Einkommen und sinkt, wenn es schlecht läuft. In der privaten Versicherung zählen Alter und Gesundheit, und jedes Kind kostet extra. Wer mit 55 oder älter wieder zurück in die gesetzliche Kasse will, kommt in der Regel nicht mehr hinein (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Gesetzlich oder privat versichert in der Gründungsphase

Gesetzliche Krankenkasse (freiwillig)

  • Beitrag sinkt mit dem Einkommen, bis zum Mindestbeitrag
  • Kinder ohne eigenes Einkommen über Dich beitragsfrei mitversichert
  • keine Gesundheitsprüfung, Du bleibst einfach Mitglied
  • Zuschuss-Anteil ist beitragspflichtig, Phase 1 wird teuer
  • Mindestbeitrag auch bei null Gewinn

Private Krankenversicherung

  • Beitrag unabhängig vom Einkommen, für junge Gesunde oft günstig
  • Leistungen frei wählbar
  • Beitrag steigt nicht mit, sinkt aber auch nicht, wenn es schlecht läuft
  • jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag
  • Gesundheitsprüfung, Rückweg in die gesetzliche Kasse ab 55 praktisch zu

Für Markus mit zwei Kindern und unsicherem Anfangseinkommen ist die Rechnung klar: Er bleibt gesetzlich. Ob die Kinder über ihn oder über seine Frau mitversichert sind, klärt er mit seiner Kasse. Bei verheirateten Paaren, in denen nur ein Partner privat versichert ist, gelten für die Kinder besondere Regeln.

Welche Versicherungen deckt die Pauschale noch?

Die 300 € sind für Deine gesamte soziale Sicherung gedacht, nicht nur für die Krankenversicherung. Neben Kranken- und Pflegeversicherung gibt es zwei weitere Bausteine, die Gründer aus der Arbeitslosigkeit kennen sollten:

Weitere Absicherung für Gründer 2026

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Pflicht?
nein, aber dringend empfohlen
Kosten 2026
51,42 € im Monat im Gründungsjahr und im Folgejahr, danach 102,83 €
Frist
Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Start (§ 28a SGB III)

Freiwillige Rentenversicherung

Pflicht?
nein
Kosten 2026
ab 112,16 € im Monat
Frist
jederzeit

Rentenversicherung für bestimmte Berufe (z. B. Lehrkräfte und Dozenten, Pflege, eingetragene Handwerker)

Pflicht?
ja
Kosten 2026
abhängig vom Einkommen
Frist
ab Start, bei der Deutschen Rentenversicherung melden

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Dein Sicherheitsnetz, falls die Selbstständigkeit nicht trägt. Die Frist von drei Monaten ist hart. Wer sie verpasst, kommt später kaum noch hinein. Voraussetzung ist, dass Du in den zwei Jahren vor dem Start mindestens zwölf Monate versichert warst oder Arbeitslosengeld bekommen hast, und dass Du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest.

Du gründest aus dem Grundsicherungsgeld?

Für Gründungen aus dem Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, gelten andere Regeln, auch bei der Krankenversicherung. Das klärst Du mit Jobcenter und Krankenkasse. Einen Überblick gibt der Ratgeber Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit.

Reichen Deine 300 €? Der Krankenversicherungs-Check mit Gründungszuschuss

Phase 1 (Monat 1–6)

Beitragspflichtiges Einkommen: 3.100,00 € · Kranken- und Pflegeversicherung: 646,35 € · mit Arbeitslosenversicherung: 697,77 €

Du zahlst 397,77 € im Monat selbst dazu

Phase 2 (Monat 7–15)

Beitragspflichtiges Einkommen: 1.318,33 € · Kranken- und Pflegeversicherung: 274,87 € · mit Arbeitslosenversicherung: 326,29 €

Du zahlst 26,29 € im Monat selbst dazu

Über 15 Monate zahlst Du 2.623,23 € aus eigener Tasche.

Ab 1.438,85 € beitragspflichtigem Einkommen im Monat reichen 300 € nicht mehr für Deine Kranken- und Pflegeversicherung.

Dein Beitragssatz: 20,85 %

Vereinfachte Orientierung ohne Gewähr, Beitragswerte 2026. Gleichbleibender Monatsgewinn, ohne Rentenversicherung. Deinen Beitrag setzt Deine Krankenkasse fest. Keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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Deine Krankenversicherung vor dem Start klären in 5 Schritten

Die Krankenversicherung klärst Du vor dem ersten Arbeitstag, nicht danach. Plane dafür einen Nachmittag ein. Sie gehört zu Schritt 7 im Ratgeber Arbeitslos selbstständig machen.

Deine Krankenversicherung vor dem Start klären in 5 Schritten

  1. 1

    Krankenkasse informieren

    15 Min.

    Melde Deiner Kasse den Starttermin Deiner Selbstständigkeit. Sie schickt Dir einen Fragebogen für Selbstständige.

  2. 2

    Gewinn realistisch schätzen

    30 Min.

    Nimm den Monatsgewinn aus Deiner Rentabilitätsvorschau, nicht eine Wunschzahl. Leg den Plan als Nachweis bei.

  3. 3

    Bescheid über den Gründungszuschuss einreichen

    10 Min.

    Damit die Kasse die 300 € herausrechnet. Notier Dir das Ende von Phase 1 und melde es rechtzeitig.

  4. 4

    Krankengeld entscheiden

    1 Std.

    Wahlerklärung, Wahltarif oder private Krankentagegeldversicherung. Mit Familie im Zweifel absichern.

  5. 5

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung klären

    1 Std.

    Freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten beantragen. Prüfen, ob Dein Beruf rentenversicherungspflichtig ist.

Kostenfrei

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  • Du füllst ein kurzes Formular zu Vorhaben, Erfahrung und gewünschten Coaching-Inhalten aus.
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Über den AVGS entscheidet Deine Agentur für Arbeit bzw. Dein Jobcenter. Wie ein guter Antrag aufgebaut ist, liest Du im Ratgeber AVGS beantragen.

Checkliste: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss

Bevor Du startest

  • Krankenkasse über den Starttermin informiert, Fragebogen ausgefüllt
  • Geschätzter Gewinn passt zur Rentabilitätsvorschau im Businessplan
  • Beitrag für Phase 1 mit Zuschuss-Anteil berechnet, nicht nur mit dem Gewinn
  • Beitrag für Phase 2 und für die Zeit nach dem Zuschuss berechnet
  • Differenz zu den 300 € im Liquiditätsplan als private Ausgabe eingeplant
  • Bewilligungsbescheid an die Kasse geschickt, Ende von Phase 1 im Kalender
  • Entscheidung zum Krankengeld getroffen
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten beantragt
  • Rentenversicherungspflicht für Deinen Beruf geprüft
  • Rücklage für eine mögliche Nachzahlung nach dem ersten Steuerbescheid
Sina Riegel hält ein gerahmtes Zertifikat in den Händen

Sina Riegel, Gründungscoachin

Aus meiner Praxis

„Kurz nach meiner ersten Gründung lag eine Abmahnung im Briefkasten, und wir hatten fast keine Reserven. Danach habe ich als Erstes eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nicht aus Angst, sondern weil ich besser vorbereitet sein wollte. Genauso sehe ich die Krankenversicherung: Sie ist kein Formular, das man nebenbei ausfüllt, sondern einer der größten festen Posten in den ersten Monaten. Deshalb rechne ich mit meinen Coachees die echten Beiträge aus, bevor der Antrag rausgeht. Dann ist der erste Bescheid der Kasse keine Überraschung mehr, sondern eine Zahl, die schon im Plan steht.“
– Sina Riegel, Gründungscoachin

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Die Beiträge sind Beispielrechnungen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026. Deinen genauen Beitrag setzt Deine Krankenkasse fest. Über den Gründungszuschuss entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens. Eine Bewilligung kann niemand garantieren.

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Häufige Fragen

In Phase 1 meistens nicht. Der Teil des Gründungszuschusses in Höhe Deines Arbeitslosengeldes ist beitragspflichtig, nur die 300 € sind es nicht. Je nach Kindern und Krankengeld kostet die Kranken- und Pflegeversicherung ab etwa 1.380 bis 1.540 € beitragspflichtigem Einkommen im Monat mehr als 300 €. In Phase 2 reichen die 300 € nur, solange Dein Gewinn darunter liegt.

Teilweise. Nach § 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V bleibt nur der Teil zur sozialen Sicherung, also 300 € im Monat, unberücksichtigt. Der Teil in Höhe Deines Arbeitslosengeldes zählt bei freiwillig Versicherten als Einnahme und kommt zu Deinem Gewinn dazu.

Die Kasse rechnet mindestens mit 1.318,33 € Einkommen im Monat. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergibt das 2026 zwischen 257,08 € und 286,08 € für Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Kinderzahl und Krankengeld. Ohne Kinder und ohne Krankengeld sind es 278,17 €.

Nein. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist von der Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Du brauchst deshalb eine eigene Krankenversicherung.

Du gibst Deinen voraussichtlichen Gewinn an und belegst ihn, zum Beispiel mit der Rentabilitätsvorschau aus Deinem Businessplan. Die Kasse setzt den Beitrag damit vorläufig fest. Mit Deinem ersten Einkommensteuerbescheid wird er endgültig berechnet, mit Nachzahlung oder Erstattung.

Nur, wenn Du es absicherst. In der gesetzlichen Kasse geht das mit einer Wahlerklärung zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, dann gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag. Alternativ gibt es Wahltarife der Kassen oder eine private Krankentagegeldversicherung.

Für die meisten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist die gesetzliche Kasse sicherer. Ihr Beitrag sinkt, wenn Dein Einkommen sinkt, und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. In der privaten Versicherung zahlst Du unabhängig vom Einkommen, und ab 55 ist der Rückweg in die gesetzliche Kasse in der Regel versperrt.

Im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr 51,42 € im Monat, danach 102,83 €. Den Antrag musst Du innerhalb von drei Monaten nach dem Start Deiner Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit stellen.

Ab Monat 7 bekommst Du nur noch 300 € im Monat, und die sind beitragsfrei. Ab dann zählt nur Dein Gewinn, mindestens aber die Mindestbemessung von 1.318,33 €. Melde das Ende von Phase 1 Deiner Kasse, damit sie den Beitrag anpasst.

Quellen

  1. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  2. § 44 SGB V – Krankengeld
  3. § 10 SGB V – Familienversicherung
  4. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a)
  5. § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung
  6. § 94 SGB III – Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
  7. § 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
  8. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
  9. Deutsche Rentenversicherung: Änderungen zum 1. Januar 2026
  10. AOK: Arbeitslosenversicherung und Existenzgründer
  11. IKK Südwest: Krankenversicherung für Existenzgründer
  12. SECURVITA: Infoblatt Gründerförderung (Stand 01.01.2026)

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.

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