Gründen aus dem Leistungsbezug
Grundsicherungsgeld und Selbstständigkeit: Was gilt beim Gründen?
Selbstständigkeit ist im Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) ausdrücklich möglich. Die Leistung läuft weiter, solange Dein Bedarf nicht gedeckt ist - angerechnet wird das Einkommen aus der Selbstständigkeit nach festen Regeln.
Wichtig ist Transparenz: Das Jobcenter erwartet, dass Du Dein Vorhaben anmeldest, Einnahmen und Ausgaben dokumentierst und die Tragfähigkeit erklären kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Gründen im Grundsicherungsgeld ist erlaubt - Vorhaben und Einkommen müssen aber gemeldet werden.
- Angerechnet wird der Gewinn (Betriebseinnahmen minus notwendige Betriebsausgaben), nicht der Umsatz.
- Erklärt wird das Einkommen mit der Anlage EKS - vorab als Prognose, später abschließend.
- Einstiegsgeld und AVGS sind die beiden zentralen Förderinstrumente in dieser Situation.
Wie Einkommen aus Selbstständigkeit angerechnet wird
Grundlage der Anrechnung ist Dein Gewinn im Bewilligungszeitraum: Betriebseinnahmen minus die notwendigen Betriebsausgaben. Vom Ergebnis werden Freibeträge abgesetzt, sodass ein Teil des Verdienten anrechnungsfrei bleibt.
Weil Einnahmen in der Startphase schwanken, wird zunächst mit einer Prognose gearbeitet und am Ende des Bewilligungszeitraums abschließend gerechnet. Das kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen - Rücklagen sind deshalb sinnvoll.
Rechtliche Details und Freibetragsgrenzen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte gibt Dein Jobcenter.
Deine Pflichten gegenüber dem Jobcenter
- Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vorab mitteilen.
- Einnahmen und Ausgaben laufend und belegbar dokumentieren.
- Die Anlage EKS fristgerecht einreichen (Prognose und Abschluss).
- Änderungen - etwa deutlich höhere Einnahmen - unverzüglich melden.
- Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung nachweisen.
Einstiegsgeld: Zuschuss zum Start
Das Einstiegsgeld kann zusätzlich zum Grundsicherungsgeld für maximal 24 Monate gezahlt werden, wenn die Selbstständigkeit geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Es ist eine Ermessensleistung; Höhe und Dauer richten sich unter anderem nach Bezugsdauer und Haushaltsgröße.
Für den Antrag brauchst Du ein Konzept mit Zahlen, das den Weg aus dem Leistungsbezug zeigt. Details zum Ablauf findest Du auf der Seite zum Einstiegsgeld.
AVGS: Coaching vor und während der Gründung
Auch im Grundsicherungsgeld kann ein AVGS für ein Gründungscoaching ausgestellt werden. Damit lässt sich genau das erarbeiten, was das Jobcenter später sehen will: belastbares Geschäftsmodell, Preise, Finanzplanung und ein realistischer Weg zu den ersten Kunden.
Was in Dein Tragfähigkeitskonzept gehört
- Angebot und Zielgruppe in klaren Sätzen.
- Preise und Kapazität - was Du realistisch pro Monat leisten kannst.
- Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung für die ersten Monate.
- Der Punkt, ab dem Dein Gewinn den Bedarf deckt.
- Maßnahmen zur Kundengewinnung mit Zeitplan.
- Risiken und wie Du darauf reagierst.
Unsicher, welcher Förderweg zu Dir passt?
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Häufige Fragen
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Förderungen entscheidet immer die zuständige Stelle im Einzelfall.
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